Erstellt am 25.05.2009 um 19:57 Uhr von DonJohnson
Wenn es ein wichtiger nciht zu verschiebender Termin ist, ist er von der Arbeit unter Lohnfortzahlung hierfür freizustellen. Wo genau ist noch mal das Problem? Die verkürzte Ruhezeit erkenne ich, aber was hat das mit zu tun und wann hat er was für einen Termin? Und was hat der Abteilungsleiter damit zu tun?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 25.05.2009 um 20:05 Uhr von Lotte
plastikman,
was sollen wir Dir darauf antworten? "Ist nicht so schlimm, wenn man mal gegen das ArbZG verstößt"?
Erstellt am 25.05.2009 um 20:06 Uhr von Kölner
@Lotte
Aber es kann Aufgabe des AG sein, den 'wichtigen Termin' hinsichtlich § 615 f BGB zu prüfen...
Erstellt am 25.05.2009 um 20:11 Uhr von DonJohnson
@all
Genau das war ja meine Frage - oder eine meiner Fragen. Wichtiger Arzttermin o. ä.! Wobei ich als BRM hier bezüglich § 616 BGB frage. Hmmm, irgendwie komme ich nciht umhin miene BR Brille abzusetzen...
Erstellt am 25.05.2009 um 20:12 Uhr von Lotte
Kölner,
Jepp, wie DJ schon richtig verwies...
Aber auf "Nun sind dadurch die Ruhefristen nicht mehr einzuhalten. er fragte mich ob er dies dürfe. Er Arbeitet heute bis 22 Uhr und morgen ab 0600Uhr. dies wäre nicht so schlimm..." musste ich meine provokante Frage einfach stellen.
Erstellt am 25.05.2009 um 20:16 Uhr von DonJohnson
Lotte
Stimmt wohl...
Frage ist aber was für ein Termin das ist, ob es vielleicht ein flexibles Arbeitszeitkonto gibt - wie Entnahmen hier zu sehen sind usw. Bei einem Arzttermin zur Blutabnahme z.B. ist es wohl unstrittig, das zuvor nciht gearbeitet werden kann. Ach da sind noch so viele Szenarien... Ich wüßte echt gerne worum es genau geht und warum das BRM "Angst" vor dem AL hat...
Erstellt am 25.05.2009 um 22:42 Uhr von ridgeback
Ich frage mich nur, wieso der Kollege nicht später anfängt.
Ob dann bezahlte Freistellung oder Minusstunden kann doch geklärt werden.