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Konzernbetriebsrat - wie genau setzt sich ein KBR zusammen?

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Wolke99
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich möchte gerne wissen, wie genau sich ein KBR zusammensetzt. Gibt es einen Vorsitzenden? Welche "Macht" hat diese Person? Ich bin neu im BR und noch sehr unerfahren. Bei uns im Unternehmen gibt es mehere BR und nun möchte ein Mitglied eines anderen BR unbedingt einen KBR gründen. Wäre schön, wenn ich ein paar Informationen von euch erhalten würde.

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Community-Antworten (3)

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Kölner

16.04.2007 um 18:40 Uhr

@Wolke99 Ein KBR ist optional. Ein GBR wäre Pflicht! Die Person des KBR hat nur so viel Macht wie man ihm selbige eingesteht. Und da bei Abstimmungen die zu vertretende Belegschaft nach Köpfen gezählt wird, kann diese Macht eine sehr relative sein!

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KHRM

16.04.2007 um 22:41 Uhr

Denke der Kollege verwechselt den GBR mit dem KBR. Weiteres steht im Betriebsverfassungsgesetz. Gruß KHRM

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Petrus

17.04.2007 um 11:30 Uhr

@KHRM Das mit dem verwechseln würde ich nicht so behaupten - auch wir werden im Unternehmen wohl demnächst einen KBR gründen, ohne einen GBR zu haben. In der Regel hängt das an der rechtlichen Konstellation (eine GmbH mit vielen Niederlassungen oder eine Holding, der viele kleine, formalrechtlich selbständige GmbHs gehören...) Da bei uns auch die Personalleitung an einem KBR nicht uninteressiert sind (die verhandeln eine BV lieber einmal für alle als jeweils einzeln pro Standort - mit jeweils eigenem BR-Anwalt, ggf. GW-Sekretär, etc.), wird das erste Bestreben des neuen KBR sein, diesen per KBV / TV mit den zusätzlichen Rechten eines GBR auszustatten...

@wolke99: Die "Zusammensetzung", Vorsitz, etc. sowohl eines Gesamt- wie auch eines Konzernbetriebsrates kann man in §§47ff. BetrVG nachlesen

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