Erstellt am 22.05.2010 um 11:10 Uhr von rainerw
@HannaLisa
Ich versuche Deine 3 Zeilen mal richtig zu interpretieren.
Ich denke mal das Du meinst das die anderen Werke ihre Mitglieder schon in den GBR entsendet haben, nur ihr noch nicht. Gehe ich da recht in der Annahme?
Fährt der Kollege zur GBR Sitzung ohne Entsendebeschluss und der GBR fasst mit seinem Stimmenanteil Beschlüsse, so wären diese ungültig. Selbst wenn erdort nur an der Sitzung teilnimmt und es würden Beschlüsse ohne sein Stimmenanteil gefasst, wären diese ungültig, weil eine Sitzung auch im GBR nichtöffentlich ist. Daswar Punkt 1.
Punkt 2: Ein GBR ist wie ein KBR eine Dauereinrichtung und braucht sich deshalb nicht neu konstituieren.Besonderheit hier: Werden nach der BR Wahl neue Mitglieder entsandt und der alte GBR Vorsitzende und/oder Stelli ist nicht mehr darunter müssen diese neu gewählt werden. Speziell jetzt auf euren Fall einzugehen müsste man da die genaue Konsterlation wissen.
Am Rande sei noch bemerkt das der Kollege ohne Entsendebeschluss evtl. mit seinem Arbeitsplatz spielt, wenn er unerlaubt von seinem Arbeitsplatz fern bleibt. Selbst wenn er freigestellt ist könnte der AG ihn u.a. wegen Erschleichung von Fahrt- und Übernachtungskosten oder auch wegen Betrugs am Schlawittchen kriegen
Upps, 3 Zeilen und ich lese nicht alles richtig. Da es sich ja bei dem Kollegen um den GBR Vorsitzenden handelt sind alle bisher gefassten Beschlüsse ungültig
Erstellt am 23.05.2010 um 13:32 Uhr von HannaLisa
Hallo Rainerw,
danke für die Antwort.
zu Entsendung in den GBR. Wir haben unsere Entsendung gemacht und die anderen auch, doch es ist ein neues MG dabei und deshalb gehe ich davon aus, dass wir uns neu konstituieren müssen oder?
Beschlüsse: Es hat nie auch in im alten GBR einen Entsendungsbeschluss gegeben.
Erstellt am 23.05.2010 um 14:33 Uhr von rainerw
Hallo HannaLisa
Die Entsendung eines neuen MG in den GBR kann jederzeit erfolgen. Auch während der laufenden Amtszeit. Deshalb braucht sich der GBR nicht neu zu konstituieren. Lese hierzu auch mal ab § 47 BetrVG.
Irgendwie schreibst Du aber ein bißchen verdreht, oder aber ich verstehe es nur so.
In Deiner Eingangsfrage schreibst Du das der Kollege ohne Entsendung des örtl. BR´s zum GBR fährt. Heute schreibst Du im ersten Satz das ihr eure Entsendung gemacht habt. Im letzten Satz aber, das es auch im alten GBR nie einen Entsendebeschluss gegeben hat. Kannst Du das noch mal auseinander bröseln und detaliert aufschreiben?
Erstellt am 23.05.2010 um 21:07 Uhr von HannaLisa
Sorry Rainerw,
die Entsendung in den GBR hat stattgefunden, wie Du aber weißt hatte ich als Überschrift Konzern-BR. Deshalb muss doch wohl vom GBR ein Entsendungsbeschluss für den Konzern-BR gemacht werden oder nicht?
Erstellt am 23.05.2010 um 21:20 Uhr von rainerw
Diesmal sag ich Sorry. Kam wohl da drauf weil wir einen KBR aber keinen GBR haben. Hast aber Recht. So komme ich dann wieder zu meiner ersten Antwort-