Erstellt am 19.11.2015 um 08:12 Uhr von SCENIC
Ein Blick ins BetrVG wirkt hier Wunder:
§ 55, aber bitte bis zum Ende lesen!!!
Erstellt am 19.11.2015 um 08:15 Uhr von gironimo
In den KBR werden die Mitglieder aus dem GBR entsandt. Nur wenn es in einem Konzernunternehmen keinen GBR gibt (der Betrieb hat nur einen Standort oder nur einen BR in einem Standort) entsendet der BR seine KBR-Mitglied. Die Stimmengewichtung spielt keine Rolle dabei.
>wenn man sich einig ist< - dazu bedarf es eines Tarifvertrages / BV