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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

DRINGEND: Amtsenthebung durch den BRV auf Grund des verlassens einer Sitzung

M
Matthias471201
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein BRG aus 15 Mitgliedern, davon sind 5 weibliche BRM (Minderheit) und 10 männliche BRM. Dieses Gremium entstand durch die Wahl Ende Mai 2018. Von diesen 15 BRM sind durch die Wahl 10 neue in das BRG gewählt worden.

Seit Beginn dieser Amtszeit haben sich auf Grund verschiedener Ansichten und Handlungsweisen in diesem Gremium zwei Lager gebildet.

Lager 1: 8 Personen (6 männlich (1 davon schwb.) / 2 weiblich) Lager 2: 7 Personen (4 männlich / 3 weiblich (je einer davon schwb. / SBV bzw. SBV-Vertretung)

Und nun haben wir eine folgende Situation:

im letzten Dezember'18 hat ein (w) BRM, aus dem Lager 1, uns mitgeteilt, dass Sie kurz vor dem Entschluss stünde, ihr Amt als BRM abzutreten, da ihr die Position in der Schulungsabteilung mehr bedeutet.

Wir wissen aber, dass unsere Persko aber auch unsere Dienstplaner vom BRV2 im Dezember'18 unterrichtet worden sind, dass die Dienstpläne für Januar'19 geändert werden. Einmal für die abtretende AN, in diesem Fall ehem. BRM und für das Ersatz-Mitglied, jetzt neuer BRM (w/Nachrückerin). Dieses Ersatz-Mitglied, wie wissen wir, auch von ihrer Seite, würde absolut zu Lager 2 stehen.

Zu diesem Sachverhalt wurde ein Schreiben angefertigt und soll bis zum Büro vom BRV/BRV2 angekommen, aber dann wohl verschwunden sein. Diese Hinweise wissen wir aber nur durch Hörensagen. Das restliche BRG wurde nicht darüber informiert.

Hätte dieser Wechsel stattgefunden, wäre das Lager 1 ab sofort im Nachteil. Dem zufolge hätte das Lager 2 jetzt oft die Mehrheit. Um diese Situation zu verhindern, hat das Lager 1, uns im glauben lassen, dass sich nichts geändert hätte.

Dies haben wir dann bei der letzten BR-Sitzung, am 16.01. (Mi.) gesehen. Die besagte Person, saß mit in der Runde, obwohl Sie aus dem BR ausgetreten ist, Sie wurde mit eingeladen.

Auf Grund dessen, dass Sie kein Mitglied der BRG sei, haben sich die Personen von Lager 2 erhoben und sind, nach dem wir verlautet haben, dass eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Gremium unter diesen Umständen durch eine falsche Ladung einer Person, welche nicht dem Gremium angehört und somit diese Sitzung öffentlich wäre, nicht mehr tragbar ist, die Sitzung verlassen.

So, und hier meine Frage:

ist ein Verlassen der Sitzung, durch eine falsche Ladung des BRV, gleichzeitig eine unausgesprochen Niederlegung unseres BR-Amtes?

2 Tage später erhielten wir alle eine e-mail vom BRV mit der Information, das wir auf Grund unseres Handelns seit dem Verlassen der Sitzung vom 16.01. unser Amt als BRM aufgegeben hätten. auf welche Gesetzesgrundlage hätte der BRV mit seinem Verhalten recht?

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns eine wirklich zeitnahe Rückantwort zukommen lassen, da wir, wie Sie sehen, in dieser momentanen Situation aktuell stecken.

Mit freundlichen Grüßen.

S. BR-Mitglied / schwb. SBV-Vertretung

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Community-Antworten (6)

C
celestro

21.01.2019 um 00:38 Uhr

"ist ein Verlassen der Sitzung, durch eine falsche Ladung des BRV, gleichzeitig eine unausgesprochen Niederlegung unseres BR-Amtes?"

Nein, das ist dummes Zeug. Wenn auch das Aufstehen und Gehen aus meiner Sicht nicht sonderlich clever war.

M
MaJoK

21.01.2019 um 02:44 Uhr

wenn ein Verlassen einer Sitzung einer Niederlegung des Amtes entsprechen würde,hätten wir ja jeden zweiten Monat neue Bundestagswahlen. Das ist ein Ausdruck eures demokratischen Verständnisses und die Ansicht eures BRV dummes Zeuch ( was raucht der so in seiner Freizeit muss gut reinhauen (Scherz))

Zu Rechte und Pflichten im BR gibt es sicher eine super Schulung,vlt absolviert ihr die alle zusammen!

Aber zu eurem grundlegenden Problem,es geht im BRG nicht um Lagerbildung sondern um die Vertretung der Interessen aller AN!!!!!

B
BRHamburg

21.01.2019 um 05:27 Uhr

Das verlassen der Sitzung als solches ist genau so wenig ein Rücktritt, wie es die Aussage der Kollegin ist, daß sie ÜBERLEGT ob sie ihr Amt niederlegt. Ihr solltet weniger darauf achten wer zu welchem Lager gehört und entlich anfangen eure Aufgaben nachzukommen.

P
Pjöööng

21.01.2019 um 11:09 Uhr

WISST Ihr denn dass die Kollegin zurückgetreten ist, oder GLAUBT Ihr das nur?

A
AlterMann

21.01.2019 um 13:43 Uhr

Vielleicht könntet Ihr Euch ja wenigstens darauf einigen, dass Ihr ein Problem habt. Dann könntet ihr nämlich gemeinsam beschließen, dazu eine Klausurtagung mit Moderator zu machen.

N
nicoline

21.01.2019 um 15:38 Uhr

Meine Güte, was für ein Durcheinander. Die einzig interessante Frage in diesem Fall ist die, die Pjöööng gestellt hat: Ist sie jetzt wirklich, nachweislich zurückgetreten oder nicht? Alles andere..........sollte man sich fragen ob ihr euch nicht lieber Kindergarten statt Betriebsratsgremium nennen solltet. Kopfschüttel!

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