Erstellt am 12.02.2007 um 08:32 Uhr von biberrat
Hallo leila15,
du hast nun mind.zwei Möglichkeiten.Wenn nächste Woche gekündigt wird Belegschaft informieren(Betriebsversammlung)
öffentlichen Druck erzeugen.
Zweitens:Sozialplan ist erzwingbar,Arbeitgeber droht nach §112 BetrVG Nachteilsausgleich,zusätzlich zum Sozialplan.
Kündigungen kannst Du rechtlich erst mal nicht verhindern.
Aber glaube mir, in den meisten Fällen ist das reine Arbeitgebertaktik,
wird in so einem Verhalten viel zu teuer für den AG.
Gruß
Biberrat
Erstellt am 12.02.2007 um 12:06 Uhr von leila15
Unser Anwalt war entsetzt. Er war zwar der Ansicht, dass der AG hier durchaus hätte länger verhandeln können, aber nachdem der Richter abgebrochen hat war die Sache durch. Leider!!
Die Sache setzt sich fort. Der AG hat heute eine Offensive eingeleitet und spricht Kollegen gezielt auf Aufhebungsverträge an. so nach dem Motto: bei den Verhandlungen zum Sozialplan ist noch kein ergebnis erzielt worden und wir bieten dir hier eine sichere Lösung an. Wir warnen zwar alle Kollegen zu unterzeichnen aber mit wenig erfolg. es hat sogar schon ein Betriebsratskollege unterschrieben.
Aus der Mannschaft hören wir nur, dass wir anscheinend zu dämlich seien und der AG hier doch machen könnte was er will. Wir hätten uns in der Vergangenheit lieber einmal um die wahren Probleme der Kollegen kümmern sollen und nicht um Fragen wie Auswertungen oder Überstunden. Es fehlt nur noch der Vorwurf wir hätten den AG durch unser Verhalten dazu gebracht jetzt 300 Kollegen zu kündigen.
Wir wollten zur Information der Kollegen nun diese Woche eine Betriebsversammlung machen. Ihr werdet es nicht glauben. Die beiden bei uns in der Gegend vorhandenen Hallen wurden anscheinend von der Gattin unseres Geschäftsführers für die nächsten 3 Wochen angemietet. Wir sind nun am kämpfen dass wir Ersatz bekommen
Erstellt am 12.02.2007 um 12:58 Uhr von leila15
Danke RamsesII für diese offene und ehrliche Einschätzung!! Wir haben ja leider den gleichen Eindruck.
zum Glück haebn wir jetzt eine Sporthalle gesichert , in der wir nächste Woche unsere Betriebsversammlung machen können. Schon mal etwas.
Wir werden dort unsere Kollegen durch die Gewerkschaft und unseren Anwalt informieren lassen. Wir werden die Kollegen dort auch auf den sogenannten (?) Nachteilsausgleich hinweisen, aber das ist natürlich unbefriedigend. Um Druck auf den AG zu machen werden wir ihn jetzt versuchen auch auf anderen Gebiet wie Schulungen, neue Technik etc. zu ärgern oder haltet ihr das für wenig sinnvoll. Wir sind total verunsichert.
Erstellt am 12.02.2007 um 13:25 Uhr von leila15
Nachteilsausgleich? Ich denke das nennt man so. Unser Anwalt meinte wir sollten die Kollegen auf § 113 BetrVG hinweisen. Oder greift der hier nicht?
Erstellt am 12.02.2007 um 13:51 Uhr von Fayence
leila15,
angesichts der Menge der geplanten Entlassungen fällt mir noch etwas ganz anderes ein, wie Ihr dem AG wirksamer Sand in´s Getriebe streuen könntet; siehe §17 KschG!
Oder ist die Agentur für Arbeit bereits involviert?
Erstellt am 12.02.2007 um 13:55 Uhr von leila15
Ja die Maassenentlassungsanzeige ist rausgegangen. Es hat sogar so etwas wie eine Beratung mit dem BR gegeben. Das hat der AG ganz schlau mit den Anhörungen zur Kündigung gekoppelt. Wir haben für jeden Schritt unseren Anwalt eingebunden. Aber der AG ist hinsichtlich der Formalien sehr korrekt gewesen. Leider....
Erstellt am 12.02.2007 um 14:54 Uhr von leila15
Hallo RamsesII,
wir haben wirklich das Gefühl der AG führt uns hier zur Schlachtbank. Die Stimmung unter den Kollegen kippt rasant. Wozu haben sie denn auch einen BR wenn er sich so vorführen läßt. Dabei ist die Sache wirklich ungünstig gelaufen. Der AG hat alles getan, dass diese zeitliche Konstelation eingetroffen ist.
Wir haben nun die Befürchtung dass das Thema BR bei den Kollegen nun TOT ist und wir bei der nächsten Wahl wohl die Quittung bekommen. Mir persönlich tut das nicht weh da ich nicht an meinem Amt hänge aber ich denke für das Unternehmen ist das Thema wichtig