Meine Firma plant, eine bislang unabhängige Gesellschaft im Ausland in die Organisation aufzunehmen. Der neue Betriebsteil gehört aber schon zum gleichen Konzern. Oder vielleicht einfacher: Der Konzern hat bestimmte Tätigkeiten an zwei Tochtergesellschaften ausgelagert, eine in Deutschland (dort bin ich im BR), eine in der Slowakei. Nun soll die Tochter in der Slowakei quasi aufgelöst werden und als Unterbetrieb in die deutsche GmbH integriert werden. In wie weit ist das mitbestimmungspflichtig? Ich denke, von einem Betriebsübergang nach §111 BetrVG zu sprechen wäre übertrieben. Aber gibt es sonst Punkte, die zu beachten sind?