Betriebsübernahme
Hallo, Ich arbeite in einem tarifgebundenen Einzelhandel. Unser Betrieb wird bald von einem privaten Einzelhändler übernommen. Er ist nicht tarifgebunden. Laut Paragraph 613a muss er diesen für ein Jahr übernehmen. Momentan sind laufende Tarifverhandlungen, müsste er diese nach Abschluss auch übernehmen? Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Community-Antworten (1)
13.05.2023 um 00:34 Uhr
Die tariflichen Regelungen, die zum Zeitpunkt des Übergangs bestanden haben, werden Bestandteil des Arbeitsvertrags.
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