Betriebsvereinbarung nach Betriebsübernahme
Guten Tag Unser Betrieb bekam am 1.9. einen neuen Inhaber durch Verkauf (Betriebsübergang). Alles ging gem. §613 BGB vonstatten. Eine Frage bitte zur bestehenden Betriebsvereinbarung, die nun ja weiter gilt für die Mitarbeiter: Gilt die Betriebsvereinbarung auch für Mitarbeiter, die NACH DEM 1.9. (Veräusserungsdatum) eingestellt wurden? Wir danken für Ihre Hilfe.
Community-Antworten (4)
13.10.2016 um 16:13 Uhr
Die Vereinbarungen gehen mit dem Betriebsübergang in das Individualrecht der Mitarbeiter über.
Werden danach Mitarbeiter beim Veräußerer eingestellt, so bestehen diese Betriebsvereinbarungen dort als Betriebsvereinbarungen weiter und gelten auch für neu eingestellte AN.
Werden nach dem Betriebsübergang Mitarbeiter beim Erwerber eingestellt, so gelten dort diese Betriebsvereinbarungen nicht, weil sie dort nicht abgteschlossen wurden.
13.10.2016 um 17:59 Uhr
Der letzte Absatz gehört jetzt aber in die Kategorie: „darüber denke ich jetzt besser noch einmal nach“
BAG Beschl. v. 18.09.2002, Az.: 1 ABR 54/01 Fortführend: BAG Urt. v. 05.05.2015, Az.: 1 AZR 763/13
13.10.2016 um 21:28 Uhr
Aus der knappen Schilderung des Sachverhalts kann man nicht wirklich erkennen, was wirklich abgegangen ist. Mehrere Optionen sind denkbar.
Der Text klingt ein wenig danach, als hätte es nur einen Inhaberwechsel gegeben.
13.10.2016 um 23:33 Uhr
Dann hätte es keinen BÜ gegeben...
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