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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingruppierung für Elternzeit-Vertretung?

G
godesia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Problem, das wir alleine nicht lösen können: Anfang letzten Jahres ist eine Kollegin als Elternzeit-Vertretung eingestellt worden. Ihrer Einstellung und somit auch der Eingruppierung ist noch vom alten Betriebsrat (wenige Tage, bevor der neue aktiv wurde) zugestimmt worden. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Vertretung niedriger eingruppiert worden ist als die Stelleninhaberin, nämlich TG 10, Stufe 2 im Gegensatz zu TG 11, Stufe 3. Andere vergleichbare Stellen, die zu Beginn dieses Jahres neu besetzt worden sind (also nicht vertretungsweise) sind mit TG 11 eingruppiert. Wegen der 6monatigen Ausschlussfrist hat sie ihren Anspruch bereits angemeldet, ist aber von der Personalstelle abgeschmettert worden. Gibt es eine Möglichkeit für die Vertretung und/oder den BR hier noch eine Korrektur nach oben zu erwirken? Beste Grüße godesia

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

07.02.2007 um 17:32 Uhr

@godesia Nein...der BR hat ja auch zugestimmt. Zumal: Seid Ihr denn TV-gebunden? Aber selbst dann könnte das schwierig werden, da die Elternzeit-Vertretung ja Ihr Einverständnis mit der Unterschrift unter dem AV signalisiert hat. Stichwort "Vertragsfreiheit".

G
godesia

07.02.2007 um 17:35 Uhr

ja - wir sind TV-gebunden

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