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Eingruppierung

T
tombrv
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Betriebsratsmitglied wurde aufgrund von der tätigkeit als Betriebsrat sanktioniert. Seine betriebliche Tätigkeit erfordert eine höhere Eingruppierung diese wird ihm aber verwehrt weil er Betriebsrat ist. Welche möglichkeiten hat da der BR? Gruß Tom

1.02002

Community-Antworten (2)

A
aalbauer

20.11.2013 um 12:43 Uhr

Unterlassungsanspruch gegen AG, ggf, Arbeitsgericht §78 BetrVG

N
Nubbel

20.11.2013 um 14:20 Uhr

Klagen wenn man es beweisen kann

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