Eingruppierung
Hallo, ein Betriebsratsmitglied wurde aufgrund von der tätigkeit als Betriebsrat sanktioniert. Seine betriebliche Tätigkeit erfordert eine höhere Eingruppierung diese wird ihm aber verwehrt weil er Betriebsrat ist. Welche möglichkeiten hat da der BR? Gruß Tom
Community-Antworten (2)
20.11.2013 um 12:43 Uhr
Unterlassungsanspruch gegen AG, ggf, Arbeitsgericht §78 BetrVG
20.11.2013 um 14:20 Uhr
Klagen wenn man es beweisen kann
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