Hallo zusammen,

Wir haben folgende Antwort erhalten? Darf der Arbeitgeber so vorgehen?

"Sollte der Betriebsrat gleichwohl der Meinung sein, dass diese Eingruppierung unzutreffend sei und xxxx einer niedrigeren Tarifgruppe angehörte, so wäre der überschießende Teil der Vergütung von Xxxx ein übertarifliches Entgelt, das sich der Beurteilung durch den Betriebsrat entzieht. Insoweit der Betriebsrat die Vergütung von xxxx für überhöht halten sollte, muß er sich außerdem vergegenwärtigen, dass sie nach mehr als einjähriger Suche die einzige geeignete Bewerberin für diese dringend zu besetzende Stelle war."

Danke