Erstellt am 11.06.2014 um 22:00 Uhr von Dezibel
Was habt ihr gemacht? Da verdiente eine mehr und ihr wollt ihr ans Geld?
Gott gebe, dass das ein fake ist!
Erstellt am 11.06.2014 um 22:19 Uhr von paula
der AG nutz seine Möglichkeiten und der BR tappt in die Falle
Erstellt am 11.06.2014 um 22:23 Uhr von Dezibel
Mann sollte auch als BR froh sein, wenn da eine(r) etwas mehr verdient, denn das ist dann die Messlatte für eventuelle spätere Forderungen des BR.
Erstellt am 12.06.2014 um 07:23 Uhr von Aidan
Naja Moment mal.
Da offensichtlich ein Entgelttarifvertrag gilt und somit der Tarifvorbehalt greift, kann der BR bei der Höhe der Gehälter nicht mehr mitbestimmen. Der Tarifvorbehalt regelt jedoch nur das Minimum, natürlich darf ein Arbeitgeber auch mehr zahlen. Wie er das tut, ist jedoch wieder in der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG. Der Gesetzgeber will hier auch Willkür eindämmen und die Benachteiligung der Anderen, die "nur" das Minimum bekommen, vermeiden. Das ist im Detail jedoch umstritten (seitenweise im Fitting und Däubler), man müsste gucken, ob es in eurem Fall passt.
Erstellt am 12.06.2014 um 08:11 Uhr von ganther
Aidan wo ist denn der kollektive Sachverhalt?
Erstellt am 12.06.2014 um 08:19 Uhr von Kulum
"Aidan wo ist denn der kollektive Sachverhalt?"
Hmmm, vielleicht die 500 AN die den übertariflichen Zuschlag nicht bekommen?
Erstellt am 12.06.2014 um 09:55 Uhr von gironimo
Naja - der BR als Interessenvertreter für die AN. Daraus folgt aus meiner Sicht: Nach oben niemals nein sagen. Eher die Chance nutzen, diejenigen die bereits beschäftigt sind, durch entsprechende Argumentation nach oben zu heben.
Ansonsten kann natürlich der AG den Rest auch als Zulage gewähren. Da ist der BR in der Höhe natürlich außen vor; wie er ohnehin bei der absoluten Entgelthöhe außen vor ist.
Gewährt der AG jedoch außertarifliche Zulagen, muss er bedenken, dass der BR bei den Verteilungsgrundsätzen mitbestimmt. Das hat Bedeutung, wenn es z.B. zu unterschiedliche Anrechnungshöhen der Zulagen bei den verschiedenen AN kommt (z.B. Verrechnung mit Tariferhöhungen).