ist es möglich das für die gleiche tätigkeit 2 unterschiedliche lohngruppen bezahlt werden? oder müssen die jenigen mit der nidriegen lohngruppe hochruppiert werden?
Gilt hier der gleichbehandlungsgrundsatz obwohl es sich um 2 männliche kollegen handelt?
alle haben die gleiche ausbildung und die selbe qualifikation
es ist 1 zu 1 das gleiche bei den kollegen