Erstellt am 07.02.2007 um 09:52 Uhr von wölfchen
Im Fitting RN 70 ff. zum § 80 BetrVG findest Du alles über Einsicht im Brutto- Gehaltslisten (darf nur eingesehen und nicht kopier werden, Notizen dürfen gemacht werden). Und ebenfalls im Fitting RN 41 zum § 83 BetrVG findest Du alles über Einsicht in die Personalunterlagen (gemeinsam mit dem MA und dessen Einverständnis) und da ist dann üblicher Weise auch der Arbeitsvertrag drin.
Erstellt am 07.02.2007 um 09:55 Uhr von paula
was gehen den BR bitte Arbeitsverträge an? Der BR hat nach dem BetrVG hier kein Recht zur Einsichtnahme. Auch eine Einsicht in die Lohnabrechnungen ist nicht vorgesehen. Nach § 80 BetrVG kann der BR aber Einsicht in die Gehaltslisten nehmen. Das Fertigen von Kopien ist aber nicht vorgesehen. Der BR darf aber ggf Notizen fertigen.
Erstellt am 07.02.2007 um 12:13 Uhr von Kölner
@pluto
Wenn man diese Frage Wort für Wort liest, dann erschliesst sich mir der Sinn nicht so ganz. Natürlich darf der BR eine Lohnabrechnung und einen Arbeitsvertrag einsehen, wenn der AN diesem die Unterlagen vorlegt.
Worauf zielt denn Deine Frage?
Erstellt am 07.02.2007 um 12:57 Uhr von paula
@kölner
so rum hatte ich die Frage noch gar nicht gelesen.... bist halt doch ein Fuchs ;-)))
Erstellt am 07.02.2007 um 18:16 Uhr von pluto
Hallo ihr Drei,
Vielen Dank für die schnellen Anworten.
Es geht um die Einsichtnahme der Lohnabrechnung der ganzen Belegschaft durch den BR. um
die Gleichstellung und die korrekte Abrechnung der beantragten Mehrarbeit zu prüfen. Anhand
von Gehaltslisten ist der Nachweis der Abrechnung nicht zu ersehen.
Erstellt am 07.02.2007 um 18:33 Uhr von Kölner
@pluto
Dann sehe ich schwarz....