W.A.F. LogoSeminare

Wie kann der Betriebsrat Einfluss auf die Gehaltsstruktur nehmen?

B
Betriebsnorb
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber ist vor einigen Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten (Branche: Verlag und Medien). Seitdem werden Gehälter und Gehaltserhöhungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Ob jemand Erfolg hat, hängt stark von der Position des Einzelnen im Betrieb und vom Verhandlungsgeschick ab. Das Ergebnis sind sehr große Unterschiede im Gehaltsgefüge, die nicht in jedem Fall gerechtfertigt sind. Einige Mitarbeiter haben schon seit Jahren keine Gehaltserhöhung mehr gesehen.

Als Betriebsrat stellen wir uns nun die Frage, ob es nicht möglich ist, eine berechenbare Grundlage einzuführen, die ein bisschen mehr Ordnung in das Gehaltsgefüge bringt und für den Arbeitgeber trotzdem akzeptabel ist. Hat jemand Erfahrungen mit so etwas? Gibt es empfehlenswerte Modelle?

5.46302

Community-Antworten (2)

K
klinik

26.06.2008 um 15:34 Uhr

@betriebsnorb,

na da habt ihr als BR aber die letzten Jahre geschlafen!!! Auch wenneuer AG seit Jahren nicht mehr im Arbeitgeberverband ist, heisst es noch lange nicht das er machen kann was er will. Na Gott sei Dank, gibt es ja einen Betriebsrat. Du beziehst dich auf die Tarifbindung - damals Verlag und Medien. Euer AG hat jetzt aktuell keine Tarifbindung mehr. Aber euer AG hat ein Urteil des BAG vergessen:BAG vom 02.03.2004 (1 AZR 271/03) mit folgendem amtlichen Leitsatz:

„Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.“

Das heisst für Euch, solange der AG mit dem BR keine neue Vergütungsordnung mit Euch verhandelt hat - gibt es soetwas garnicht was bei Euch abläuft. Natürlich kann individuell einzelvertraglich jeder über sein Gehalt "pockern", aber sobald ein kollektivrechtlicher Zusammenhang zu einer neuen Vergütungsordnung besteht ist Schluss für den AG. Man könnte ketzerisch vermuten, nach möglicher Prüfung durch einen Fachanwalt ob nicht alle die ,die nicht Berücksichtigt wurden, nicht auch einen Anspruch haben.

Lasst es krachen Leute.

K
Konrad

26.06.2008 um 18:18 Uhr

@Klinik: Deine Aussagen stimmen nur zum Teil, in dem benannten BAG Urteil geht es um eine Haustarifvertrag. In dem Zustimmungsrechte des BR eingeräumt wurden. @Betriebsnorb: Es gilt nach § 77.3 BetrVG der Tarifvorbehalt zu beachten (Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen sind Sache der TV Parteien) zwar räumt § 87 Abs. 1 Nr 10 BetrVG dem BR die Aufstellung von groben , Entlohnungsgrundsätzen ein. Aber ein vergleich barer Ersatz für die Wirkung eines TV ist das nicht.

i. d. R. wirkt ein TV nach bis er durch neue TV abgelöst wurde, bedeutet dann, dass z.B. bei Neueinstellungen den ausgelaufenen TV nicht anwenden muss.

Besser wäre eine TV oder Haus TV Bindung anzustreben. Redet mit VERDI.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Haben die Anzahl d.Wählerstimmen Einfluss auf Wahl d. Vorsitz

Älter

Hallo Zusammen, meine Frage ist: Wenn jemand aus dem neu gewählten Betriebsrat deutlich mehr Wählerstimmen erhalten hat als der Zweitplazierte, sollte, kann oder muss das sogar Einfluss auf die Wahl d

Informationsrecht/Mitbestimmung - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Zusammenlegung von zwei Abteilungen?

Älter

Hallo, bei uns sollen zwei bisher getrennte, kleine Abteilungen (jeweils 2-3 MA) zusammengeschlossen werden? Laut GL hat dies keinen Einfluss auf die Gehaltsstruktur der Kollegen, es finden keine U

Vorschlagsliste als unheilbar abgeschmettert - Wie seht Ihr das?

Älter

Hallo zusammen, bei uns stehen demnächst BR Wahlen an, da ein BR Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gab. Nun haben viele Kollegen eine eigene Liste erstellt, die gegen die alte

Transparenz gegenüber Belegschaft - Wie informiert ihr als Betriebsräte eigentlich eure Kolleginnen und Kollegen über eure Arbeit?

Älter

Wie informiert ihr als Betriebsräte eigentlich eure Kolleginnen und Kollegen über eure Arbeit? Wir verschicken hin und wieder Newsletter, wissen aber nicht genau, wie wir mit heiklen Themen umgehen so

Unwirksame Probezeitkündigung wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung

Hallo zusammen, ich habe heute einen interessanten, amüsanten und rechtlich höchst fragwürdigen Fall, zu dem ich gerne eure Meinung hören würde. Konkret geht es um die Frage, ob die Rechte des Betri