Recht auf Einsicht in Lohnabrechnungen - hat der BR das?
Habe ich als BR-Mitglied das Recht die Gehaltsabrechnung meiner Kollegen ohne Ihre Zustimmung einzusehen ?
Community-Antworten (5)
22.09.2005 um 16:03 Uhr
Nein! Wie kommst Du denn darauf?
22.09.2005 um 16:43 Uhr
Ihr habt das Recht nach § 80 (2) die Bruttolohn- und Gehaltslisten einzusehen, soweit es zur Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist.
22.09.2005 um 16:43 Uhr
Der BR hat das Recht nach § 80 BetrVG Einblick in die Brutto- Lohn. und Gehaltsliste aller Beschäftigten zu nehmen, ohne deren Zusimmung, mit Ausnahme der leit. Angestellten. Stillschweigen ist zu wahren.
22.09.2005 um 17:25 Uhr
.... aber eben nicht in die Netto-Listen
23.09.2005 um 08:07 Uhr
..... und schon garnicht die Abrechnungen!!!!!!
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