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Recht auf Einsicht in Lohnabrechnungen - hat der BR das?

T
Turner
Jan 2018 bearbeitet

Habe ich als BR-Mitglied das Recht die Gehaltsabrechnung meiner Kollegen ohne Ihre Zustimmung einzusehen ?

5.10105

Community-Antworten (5)

W
Werner

22.09.2005 um 16:03 Uhr

Nein! Wie kommst Du denn darauf?

H
Heinz

22.09.2005 um 16:43 Uhr

Ihr habt das Recht nach § 80 (2) die Bruttolohn- und Gehaltslisten einzusehen, soweit es zur Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist.

K
Konard

22.09.2005 um 16:43 Uhr

Der BR hat das Recht nach § 80 BetrVG Einblick in die Brutto- Lohn. und Gehaltsliste aller Beschäftigten zu nehmen, ohne deren Zusimmung, mit Ausnahme der leit. Angestellten. Stillschweigen ist zu wahren.

V
viktor

22.09.2005 um 17:25 Uhr

.... aber eben nicht in die Netto-Listen

W
Werner

23.09.2005 um 08:07 Uhr

..... und schon garnicht die Abrechnungen!!!!!!

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