Erstellt am 13.05.2014 um 11:14 Uhr von paula
wenn es einen Beschluss der BR gab ist das durchaus rechtens. Selbst wenn die Gehälter individuell sind muss der AG ja auch Ansatzpunkte haben um sein MBR nach § 87 BetrVG ausüben zu können.
siehe auch § 80 BetrVG:
Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuß oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuß berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen
Erstellt am 13.05.2014 um 11:46 Uhr von Oblatixx
Wenn dies allerdings als erste Amtshandlung gemacht wird, hat das schon ein gewisses Geschmäckle ...
Erstellt am 13.05.2014 um 11:52 Uhr von Pickel
und sich "kommen lassen" ist sowieso datenschutzrechtlich (vom AG) nicht zulässig.
Er dard lediglich in eine ausgefdruckte Liste im Personalbüro Einsicht nehmen und sich angemessene Notizen machen.
Erstellt am 13.05.2014 um 12:23 Uhr von Kölner
@Pickel
Datenschutzrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, da der BR berechtigter Dritter im Sinne des BDSG ist.
Und wenn ein AG so nett ist, wie er ist, dann kann er die Liste auch einfach weiterreichen.