Darf der Betriebsrat in individuelle Löhne einsicht nehmen?
Hallo, wir haben einen neuen Betriebsratsvorsitzenden. Er hat sich als erstes die Gehaltslisten(90% individuell ausgehandelt) kommen lassen um zu sehen wer was verdient. Ist das rechtens? Die Betriebsratsarbeit ist doch nicht dazu da in kommenden Verhandlungen bessere Karten zu haben um mehr für sich persönlich rauszuschlagen. Bitte um schnelle Antwort, Danke im voraus
Community-Antworten (4)
13.05.2014 um 13:14 Uhr
wenn es einen Beschluss der BR gab ist das durchaus rechtens. Selbst wenn die Gehälter individuell sind muss der AG ja auch Ansatzpunkte haben um sein MBR nach § 87 BetrVG ausüben zu können.
siehe auch § 80 BetrVG:
Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuß oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuß berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen
13.05.2014 um 13:46 Uhr
Wenn dies allerdings als erste Amtshandlung gemacht wird, hat das schon ein gewisses Geschmäckle ...
13.05.2014 um 13:52 Uhr
und sich "kommen lassen" ist sowieso datenschutzrechtlich (vom AG) nicht zulässig.
Er dard lediglich in eine ausgefdruckte Liste im Personalbüro Einsicht nehmen und sich angemessene Notizen machen.
13.05.2014 um 14:23 Uhr
@Pickel Datenschutzrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, da der BR berechtigter Dritter im Sinne des BDSG ist. Und wenn ein AG so nett ist, wie er ist, dann kann er die Liste auch einfach weiterreichen.
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