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Abmahung - wer muss die Unterschrift leisten?

K
Karin
Jan 2018 bearbeitet

Reicht es aus, wenn der Leiter einer Abteilung die Abmahnung unterschreibt, oder muß diese zwingend von der Geschäftsleitung unterschrieben werden ?

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

29.08.2006 um 11:57 Uhr

Wen der Leiter ein leitender Angestellter ist, reicht es aus. Wie will der AG sonst "arbeitsrechtliche Konsequenzen" geltend machen. Aber dies sollte des AG´s Problem sein und nicht das des Abgemahnten.

RI
Ramses II

29.08.2006 um 12:01 Uhr

Die Unterschrift eines leitenden Angestellten als Gültigkeitsvoraussetzung für eine Abmahnung?

Da habe ich meine Zweifel!

Dem Arbeitsrichter wird wohl die Unterschrift eines diziplinarischen Vorgesetzten reichen. Das wird in aller Regel nicht der Leiter "EINER" Abteilung sein, aber z.B. der Leiter der Abteilung in der der abgemahnte AN arbeitet.

K
kandesbutzler

29.08.2006 um 18:38 Uhr

ich gehe auch davon aus das die frage von katrin einfach zu ungenau gestellt wurde !

wer eine genaue antwort will - muss gerade in so einem fall sehr präzise sein was die frage betrifft.

  • irgendein oder der für den bereich zuständig abteilungsleiter

  • fachlich oder diszilinarisch vorgesetzte

ggf gibt es sogar anweisungen in der firma das abmahnungen nur über die persa erstellt werden dürfen ( bei uns ist das zumindest so - weil die aufgrund der erfahrung in der vergangeheit erkannt haben das der nicht geschulte vorgesetzte sich und dem AG keinen Gefallen mit der Abmahnung getan hat - schwammig formuliert, fehlende oder flasche gründe ..... )

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