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Ersatzmitglied Unterschriften berechtigt ?

S
Susilea
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , Bei uns ist es vorgekommen das ein Ersatzmitglied eine Anhörung zur Einstellung unterschrieben hat , weil sämtliche ordentlich br Mitglieder durch Urlaub und Krankheit nicht anwesend waren . Chefin hatte ihren letzen Tag im Betrieb weil sie am nächsten Tag eine Op hatte . Und die Einstellung zum 1. 6. wenn der br keine Ablehnung beschlossen hatte . Das Ersatzmitglied hat das schreiben an einem Mittwoch bekommen und dadurch hatte der br ja zeit bis Dienstags darauf eine Entscheidung zutreffen . Zwei Tage später hatte der Stellvertreterner brav wieder dienst und ist der Meinung das das Ersatzmitglied dieses nich hätte unterschreiben dürfen . Ich bin der Meinung dadurch das keiner der ord. Betriebsratsmitglieder anwesend war durfte das Ersatzmitglied das anstellungsschreiben entgegennehmen , weil der br ja 7 Tage zeit hat darüber zu entscheiden . Liege ich richtig , die Frist beginnt doch erst wenn der br das schreiben erhalten hat ( hier Mittwoch durch die Unterschrift des Ersatzmitglied )

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Community-Antworten (7)

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metallica

06.07.2014 um 15:30 Uhr

Dsa Ersatzmitglied war in dem Moment ein ordentliches Betriebsratsmitglied und durfte das Schreiben entgegennehmen (im Sinne von Erhalt quittieren). Er kann natürlich nicht einfach den Beschluss vorziehen, dazu hätte er auch alleine eine Sitzung einberufen müssen.

Zur Wahrung der Fristen fragt das Gericht immer: Wann konnte der Gegenüber die tatsächliche Verfügungsgewalt bekommen, theoretisch reicht dort auch der Einwurf in einen Betriebsratsbriefkasten vor Zeugen.

S
Susilea

06.07.2014 um 15:59 Uhr

Danke für die schnelle Antwort . Das Ersatzmitglied hat kein Beschluss alleine gefasst , wäre eh nicht gegangen bei einem 5er br . Er hat es " nur entgegen genommen " und Dann würde in einer ordentlichen Sitzung innerhalb der Frist entschieden . Wäre der Stellvertretender da gewesen , hätte unsere Chefin die Hierarchie eingehalten dem war aber nicht so . Deswegen denke ich war auch alles Ok .

G
gironimo

06.07.2014 um 16:18 Uhr

ja war es. Wenn alle anderen nicht da sind, ist das Ersatzmitglied der BR und kann auch Erklärungen entgegen nehmen.

...weil sämtliche ordentlich br Mitglieder durch Urlaub und Krankheit nicht anwesend waren...>

.... darüber sollte sich der BR eher Gedanken machen. Es kann natürlich mal vorkommen - aber eine Urlaubsplanung im BR wäre auch nicht verkehrt.

S
Stoni

06.07.2014 um 19:42 Uhr

Anhörung zur Einstellung unterschrieben... was manchmal so ohne Beschluss alles geht ...das Gericht und der AG würde sich freuen.

N
nicoline

06.07.2014 um 21:01 Uhr

Zitat Stoni: Anhörung zur Einstellung unterschrieben... was manchmal so ohne Beschluss alles geht ...das Gericht und der AG würde sich freuen.

Zitat Susilea Er hat es " nur entgegen genommen "

@Stoni Alles klar?

S
Susilea

06.07.2014 um 21:03 Uhr

Ich glaube da hab ich mich falsch ausgedrückt. Anhörung wär wohl das falsche Wort dafür .... Bin noch recht neu im br .

D
Dezibel

07.07.2014 um 13:25 Uhr

Nein, Du bist richtig mit der Wortwahl. Ein Problem hat Stoni. Man muss unterscheiden: a) Entgegennahme der Anhörung b) Beschluss zur Anhörung

Beides muss unterschrieben werden, er hat aber nur die Entgegennahme unterschrieben und das war richtig.

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