Erstellt am 30.01.2007 um 12:30 Uhr von RolfH
@Enchant
Zwingen kannst Du ihn zu nichts! Da hilft nur miteinander reden, und dem Kollegen klar machen, was er für Rechte und Pflichten hat.
Wenn er nun absolut keine Lust hat, so kann er ja auch zurücktreten.
Erstellt am 30.01.2007 um 12:43 Uhr von waschbär
Enchant,
na ja, Rolf hat recht im bezug auf die Seminare Sie sind wohl immer noch nicht Zeitraum gebundenpflicht ..........
Aber er ist Ordendliches BR Mitglied und auch er hat sich Beschlüssen zu beugen bzw gebe ihn eine Aufgabe zum BR Thema ....... irgendwann wird er neugierig und möchte Bestimmt auf Seminar weil er nicht immer nach lesen möchte . Schonmal überlegt das er sich als minderwetigfühlt ? nutzlos ? Hat er Aufgaben im BR ??? oder kommt er nur zum Abnicken ????
Enchant gucke mal ob er nur unmotiviert ist !
Erstellt am 30.01.2007 um 12:46 Uhr von Mona-Lisa
".....Er arbeitet in unserer Agentur in der Poststelle und entschuldigt sich oft seines fehlens mit der Begündung, er könne seine Poststelle nicht schließen, hätte kein Ersatz...."
Enchant,
euer AG weiss, wann Sitzungen stattfinden und hat für Ersatz zu sorgen!
Erstellt am 30.01.2007 um 13:53 Uhr von Rosenheimer
Wenn ein BR-Mitgleid rechtzeitig ( 3 Tage vorher ) zu einer BR-Sitzung eingeladen wurde, dann gibt es nur folgende Verhinderungsgründe :
- Urlaub
- Krankheit
- betriebsbedingte Gründe, soll heißen, wenn dadurch der Betrieb stillsteht und großer finanzieller Schaden entsteht.
Daher muss dieses Mitglied erscheinen und falls nicht, umgehend den Arbeitgeber über desen unentschuldigten Fehlen infomieren und auf dessen erscheinen bestehen.
Ein BR-Mitglied hat auch auch die Pflicht, sich durch Schulungen weiterzubilden, um überhaupt eine Tätigkeit als Betriebsrat ausführen zu können. Daher sollten die Schulungen auch direkt zum Anfang der Wahlperiode stattfinden, da die Kenntnisse bereits seit der Wahl vonnöten sind und nicht erst zum Ende der Amtszeit.
Wobei ich erst ein Gespräch mit dem Kollegen führen würde und auf die Problematik hinweisen würde.
Erstellt am 30.01.2007 um 14:47 Uhr von Baum
Hallo Enchant,
gemäß BetrVG ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet an den BR- Sitzungen teilzunehmen. Ausnahmen sind nur dann, wie schon Rosenheimer angemerkt hat möglich, wenn Gründ wie "Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise.... zutreffen.
Wenn euer Kollege damit ein Problem hat, muss man ihn deutlich darauf ansprechen. Sollte er nicht in der Lage sein in Zukunft seinen Verpflichtungen als BR nachzukommen muss er eben die Konzequenzen ziehen und von seinem Amt zurüch treten.
Sollte es in Zukunft weiter der Fall sein das er den Sitzungen fern bleit so kann man wegen Pflichtverletzung auch ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.
Erstellt am 31.01.2007 um 09:13 Uhr von anker53
@ Ramses II, Rosenheimer,
Betriebliche Gründe, nicht an einer BR-Sitzung teilzunehmen?
Wenn das BRM im Betrieb anwesend ist, ist es auch verpflichtet an der Sitzung teilzunehmen. Der AG kann doch Vorsorge treffenn.
Siehe auch DKK § 30 RN.9
Erstellt am 31.01.2007 um 09:18 Uhr von Kölner
@Enchant
Wie werden denn BRM auf Seminar gesandt: Auf eigenen Willen hin/selbständig oder wenn sie zumindest einen Beschluss des Gremiums erhalten haben?
Na dann gäbe es ein wirksames Mittel...
Erstellt am 31.01.2007 um 09:23 Uhr von Kölner
@Ramses II
Spüre ich da den Wunsch nach Differenzierung und klarer Abgrenzung?
Verständlich...
Erstellt am 01.02.2007 um 03:58 Uhr von schwester.s
Ramses II !
oh der Herr , fühlt sich da waohl etwas an seine Binde "erlösst" Er möchte nicht mit anderen gennat werden . Geht klar bist besser und viel Klüger als der Rest . Bist der Über_Betriebsrat überhaupt. Bist du noch bei uns oder schon im Himmel neben dem Erschaffer ?
Wer hat dich bloß aus gegraben ? Und wie schliessen wir deine Gruft bloss wieder ? und müssen wir abstand halten ?