Hallo Forum..

in unserem Unternehmen ist ein 11 köpfiger Betriebsrat. Durch Austreten eines Mitarbeiters bin ich nun ein "Nachrücker". Ich befinde mich z.Z in der Elternzeit und nehme erst im April wieder die Arbeit auf. Leider ist es so, dass der Arbeitgeber "Mütter" gerne los wird und dieses mit Versetzungen auch meistens schafft, durch Kolleginnen habe ich schon erfahren, dass dieses Verfahren auch bei mir geplant ist. Klar ist aber auch, dass ich meinen 12-13 Stunden-Job als Bereichsleiterin in der bisherigen Form nicht mehr schaffe, aber auf jeden Fall wieder arbeiten muß und möchte!Es stellt sich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten habe ich durch mein Nachrücken, habe ich überhaupt welche??

Vielen Dank

c.