Recht oder Pflicht des BR ?
Ein Mitarbeiter (16 J. im Unternehmen),welcher bereits seit weit über 1Jahr krank geschrieben ist ,hat durch einen Kollegen den BR Vorsitzenden gebeten zwecks Klärung ihm wichtig erscheinender Punkte ihn doch bitte mal zu Hause anzurufen. Da es im ungekehrten Fall nicht's bringt, da der BR Vorsitzende während der Arbeit mit Kunden zu tun hat und dann wenig oder gerade keine Zeit hat. Meine Frage: Ist der BR Vorsitzende verpflichtet den Kollegen auf dessen Wunsch anzurufen oder kann er diesen Wunsch ignorieren und meldet sich einfach nicht ?
Community-Antworten (6)
04.03.2007 um 15:08 Uhr
Er ist nicht Verpflichtet.
04.03.2007 um 15:46 Uhr
Hallo Carlosalberto Wenn ein Vorsitzender nicht wärend der Arbeit angerufen werden kann da er keine Zeit zum telefonieren hat, ist es dann nicht zweckmäßig den Mitarbeiter anzurufen zu Zeiten an denen man Zeit hat. Da der Mitarbeiter darum gebeten hat und es nicht verlangt hat, tut es doch niemanden weh wenn man seinem Wunsch entspricht. Ich finde es nicht die feine Art sich einfach nicht zu melden, auch wenn keine Verpflichtung besteht. Solche Verhaltensweisen von Betriebsratsmitgliedern sprechen sich doch unter den Mitarbeitern rum und hinterlassen kein gutes Bild von einem Betriebsrat. Mal drüber nachdenken! Gruß Biggy
04.03.2007 um 16:06 Uhr
Der Betriebsrat als Gremium von Selbstdarstellern?
Also mal ehrlich, wenn der Kollege mehrfach versucht den Betriebsrats telefonisch zu kontaktieren, dieser nicht erreichbar ist und nicht in der Lage zurückzurufen, oder gar sich zu fein dazu ist, dann frag ich mich allen Ernstes ob eine Kindertagesgruppe nicht eher als Forum für Selbsrdarsteller geeignet ist.
Ich frag mich, woher nehmen diese Leute eine derartige Arroganz?
Tret dem BRV mal in den Hingerschten ;-)
04.03.2007 um 16:18 Uhr
mhmmm,
Bin grade am Überlegen wie die Vertrauensvolle zusammen Arbeit , dort im BR so ausschaut .-)
04.03.2007 um 18:29 Uhr
@waschbär, :-)) ich nehme an, nicht besonders ausgeprägt!
@carlosalberto, für mich wäre es als BRV selbstverständlich, den Kollegen zu Hause anzurufen, ob verpflichtend oder nicht! Íst schon traurig, dass dieser BRV nicht die Zeit dafür findet! Da fragt man sich doch, ob der BRV für Betriebsratsarbeit überhaupt "Zeit" hat....
05.03.2007 um 03:26 Uhr
...allein die Tatsache, dass der MA noch nicht angerufen wurde, disqualifiziert den BR komlett !
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