Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Unser Arbeitgeber will für eine verlässliche Maschinenbelegung und Kapazitätsplanung unbedingt die Bereitschaft zum Dreischichtbetrieb von allen Mitarbeitern erreichen.
Es gibt Mitarbeiter die haben noch alte Arbeitsverträge.( Die sollen abgeändert werden)
Die neueingestellten befristeten Mitarbeiter haben alle Bereitschaft zu 3 Schichten im Arbeitsvertrag. Jetzt sollen die alten Verträge durch die Personalabteilung gesichtet und geprüft werden. Dann will man mit den Betroffenen über freiwillige einzelvertragliche Änderungen sprechen. In allerschlimmsten Fall würde man auch Änderungskündigungen
aussprechen wollen. Bisher hatten wir Früh und Spät und auf freiwilliger Basis die Nachtschicht. Es besteht auch kein Betriebsvereinbarung zu Schichtenplanung. Wie können wir jetzt als Betriebsrat an diese Sache herangehen. Wir möchten gerne das weiterhin auf freiwilliger Basis der Schichtbetrieb geplant wird. Die Prozessleiter aber sagen wir brauchen eine Handhabe gegen die die keine Nachtschicht machen wollen.
Wie sieht das den aus mit den Einzelgesprächen, muß nicht Arbeitszeit mit dem BR verhandelt werden? Und kann ein Betroffener ein BR zu so einem Einzelgespräch hinzuziehen. Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten.

Gruß

Huhn