Erstellt am 16.01.2007 um 12:52 Uhr von Werner
Hallo Bayr.Löwe,
ihr habt doch sicher eine BV zur Gleitzeit, worauf sich Deine Angabe der Kernzeit bezieht, oder hat der ArbGeb. die Gleitzeit auch allein eingeführt?
Wenn ihr eine gültige BV dazu habt, dann muß diese doch erst fristgerecht gekündigt werden, bevor Änderungen durchgesetzt bzw. angestrebt werden können.
Erstellt am 16.01.2007 um 13:00 Uhr von Jope
@Werner
Nicht alle haben schon lange einen BR. Es könnte doch sein das die Regelung zur Gleitzeit schon vor dem BR existiert hat.
@Bayr.Löwe
Ihr habt als BR ganz klar ein Mitbestimmungsrecht. Das hast Du ja schon erkannt. Sollte die GL die neue Regelung wirklich ohne Zustimmung des BR durchführen solltet Ihr schnellstens einen RA einschalten um Euer Mitbestimmungrecht durchzusetzen. Der könnte dann auch eine Unterlassungsklage einreichen. Gleichzeitung solltet Ihr die MA informieren das Ihr der neuen Regelung nicht zugestimmt habt und die Mitbestimmungsrechte des BR ignoriert wurden.
Hier mal ein Satz den ich einfügen würde: "Um Eure Rechte als Mitarbeiter zu bewahren hat sich der Betriebsrat entschlossen einen Rechtsanwalt einzuschalten." Den unterstreichen! Dann weiß gleich jeder (MA und GL) das mit Euch nicht zu spassen ist.