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Schulungen - mit Privat-PKW dann versichert?

C
candy
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben demnächst 1 Woche Schulungen und bekommen dafür einen Firmenwagen gestellt. Ein BR-Mitglied möchte mit seinem privaten PKW fahren. Ist er dann versichert, darf er das?

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Community-Antworten (4)

K
K.Etzer

19.01.2007 um 13:12 Uhr

Niemand kann gezwungen werden, gegen seinen freien Willen einen Firmenwagen zu benutzen. Selbstverständlich kann und darf das BR-Mitglied seinen Privatwagen benutzen. Vorausgesetzt, das BR-Mitglied hat immer pünktlich seine Versicherungsprämien bezahlt, ist er auch versichert.

Das BR-Mitglied kann allerdings nicht davon ausgehen, die Kosten für die Fahrt mit dem Privat-PKW abrechnen zu dürfen, wenn er die Fahrt mit dem Firmenwagen ablehnt.

P
packer

19.01.2007 um 13:36 Uhr

moin candy,

es kann wirklich nicht davon ausgehen die fahrtkosten erstattet zu kriegen, wie ketzer schon bemerkte. das mitglied wir wohl kaum glaubhaft machen können, warum es nicht mit den anderen mitfahren kann. zumal diese variante die für den AG günstigere ist und keine nachteile dem BR entstehen...

hier ein anderes bsp.:

Ein Arbeitgeber braucht einem Betriebsratsmitglied nicht gem. § 40 Abs. 1 BetrVG Fahrtkosten zu einem Schulungsort zu erstatten, die allein dadurch entstanden sind, dass das Betriebsratsmitglied allein mit seinem Privatauto zu dem Schulungsort gefahren ist, obwohl ihm die Mitfahrt im Wagen eines anderen Betriebsratsmitglieds zumutbar und möglich war. LAG Hamm 13.11.1991 – 3 TaBV 110/91 = BB 1992, 781 (Rechtsbeschwerde eingelegt: BAG 7 ABR 10/92)

gruß, packer

M
mille

19.01.2007 um 13:59 Uhr

Ergänzend möchte ich folgendes dazufügen: RN 44 DKK zu § 40 BetrVG Machen mehrere BR- Mitglieder eine erforderliche Dienstreise und benutzt eines den eigenen PKW, sind die übrigen Mitglieder aufgrund vielfältiger Risiken und Probleme grundsätzlich nicht verpflichtet mitzufahren ( ArbG Marburg 24.1.92, BAG 28.10.92). Eine Verpflichtung zur gemeinsamen Fahrt kann bestehen, wenn der AG ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellt, sofernes eine entsprechende zwingende betriebliche Reisekostenregelung gibt.

P
packer

19.01.2007 um 14:16 Uhr

@ ramses

alter fuchs... nehme an, daß du das weisst?

... so an der quelle...

aber hab den wink verstanden :)

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