Erstellt am 19.01.2007 um 12:12 Uhr von K.Etzer
Niemand kann gezwungen werden, gegen seinen freien Willen einen Firmenwagen zu benutzen.
Selbstverständlich kann und darf das BR-Mitglied seinen Privatwagen benutzen.
Vorausgesetzt, das BR-Mitglied hat immer pünktlich seine Versicherungsprämien bezahlt, ist er auch versichert.
Das BR-Mitglied kann allerdings nicht davon ausgehen, die Kosten für die Fahrt mit dem Privat-PKW abrechnen zu dürfen, wenn er die Fahrt mit dem Firmenwagen ablehnt.
Erstellt am 19.01.2007 um 12:36 Uhr von packer
moin candy,
es kann wirklich nicht davon ausgehen die fahrtkosten erstattet zu kriegen, wie ketzer schon bemerkte. das mitglied wir wohl kaum glaubhaft machen können, warum es nicht mit den anderen mitfahren kann. zumal diese variante die für den AG günstigere ist und keine nachteile dem BR entstehen...
hier ein anderes bsp.:
Ein Arbeitgeber braucht einem Betriebsratsmitglied nicht gem. § 40
Abs. 1 BetrVG Fahrtkosten zu einem Schulungsort zu erstatten, die
allein dadurch entstanden sind, dass das Betriebsratsmitglied allein
mit seinem Privatauto zu dem Schulungsort gefahren ist, obwohl
ihm die Mitfahrt im Wagen eines anderen Betriebsratsmitglieds zumutbar
und möglich war.
LAG Hamm 13.11.1991 – 3 TaBV 110/91 = BB 1992, 781 (Rechtsbeschwerde eingelegt:
BAG 7 ABR 10/92)
gruß,
packer
Erstellt am 19.01.2007 um 12:59 Uhr von mille
Ergänzend möchte ich folgendes dazufügen: RN 44 DKK zu § 40 BetrVG
Machen mehrere BR- Mitglieder eine erforderliche Dienstreise und benutzt eines den eigenen PKW, sind die übrigen Mitglieder aufgrund vielfältiger Risiken und Probleme grundsätzlich nicht verpflichtet mitzufahren ( ArbG Marburg 24.1.92, BAG 28.10.92).
Eine Verpflichtung zur gemeinsamen Fahrt kann bestehen, wenn der AG ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellt, sofernes eine entsprechende zwingende betriebliche Reisekostenregelung gibt.
Erstellt am 19.01.2007 um 13:16 Uhr von packer
@ ramses
alter fuchs... nehme an, daß du das weisst?
... so an der quelle...
aber hab den wink verstanden :)