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Vertretung von Mitarbeitern/innen

E
Ernest
Nov 2018 bearbeitet

Hallo. Bei uns im Betrieb vertreten wir uns im Team bei Krankheits-oder Urlaubstagen gegenseitig. Nun hat eine Mitarbeiterin wegen Krankheits-und Urlaubsvertretungen schon 15 Wochen in diesem Jahr die Vertretung von Kollegen/innen übernommen. Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie langfristig solche Vertretungen dauern dürfen? Wir als Unternehmen gehören keinem Tarifverbund an. Wir möchten als Betriebsrat die Dauer Vertretungszeiträume in einer Betriebsvereinbarung festlegen Vielen Dank für eure Informationen

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Community-Antworten (6)

C
celestro

14.11.2018 um 16:54 Uhr

warum sollte es da eine Obergrenze geben ? Der AG muß zusehen, wie die Arbeit geschafft wird. Und wieso wollt Ihr dem AG hieir überhaupt Steine in den Weg legen ?

P
Pickel

14.11.2018 um 17:43 Uhr

Sofern er die Aussage als Teamleiter und nicht als EBRM tätigt tut ihr gut daran, die Rollen nicht zu vermischen.

C
celestro

14.11.2018 um 18:19 Uhr

"Sofern er die Aussage als Teamleiter und nicht als EBRM tätigt tut ihr gut daran, die Rollen nicht zu vermischen."

Wieder einmal im falschen Thema gepostet ?

M
Moreno

14.11.2018 um 19:42 Uhr

Pickel hast Dich wieder verlaufen?

P
paula

15.11.2018 um 00:51 Uhr

ich vertrete nun einen Kollegen schon fast 2 Jahre, weil er leider erkrankt ist. Das ist weder verwerflich, noch unterliegt es der Mitbestimmung

B
basilica

15.11.2018 um 15:36 Uhr

Mitbestimmung dürfte nach § 99 BetrVG allerdings ins Spiel kommen, wenn die Vertretung quasi eine Versetzung ist, also den Kriterien des § 95 Abs 3 BetrVG genügt. Länger als ein Monat mit anderen Tätigkeiten betraut, unter anderen Kollegen, in anderen Räumlichkeiten, unter anderen Vorgesetzten etc: Die Kriterien sind nicht so ganz scharf, bei "Versetzungen" an weit entfernte Orte würde ich die Reißleine zB auch schon bei weit unter einem Monat Vertretungszeit ziehen.

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