Erstellt am 06.09.2008 um 13:07 Uhr von Matze24
@seebaer,
das Arbeitszeitgesetz darf nicht ausgehebelt werden. Der AG würde sich hierdurch strafbar machen. Auch arbeitsvertragliche Regelungen gegen das ArbZG sind rechtswidrig und damit ungültig.
Was sagt denn Euer Betriebsrat hierzu? Er hätte der Regelung szustimmen müssen. Falls Ihr noch keinen habt, dann ran den Speck:
BetrVG §1: "1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. 2Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen." etc.
Erstellt am 06.09.2008 um 18:58 Uhr von Immie
@Matze24
Ja jippie...dann schau mal §18 Abs 1 Nr 3 ArbZG
Erstellt am 07.09.2008 um 08:58 Uhr von seebaer
Hallo Matze 24,
Wir fallen unter den § 18 Abs. 3 ArbZG, dadurch haben wir eine andere Regelung. Aber welche, die muss ja trotzdem geregelt sein.
Wir haben einen BR und der kommt auch nicht weiter mit dem AG um uns eine eindeutige Aussage zu geben.
Erstellt am 07.09.2008 um 17:36 Uhr von Immie
@seebaer
Was steht denn in den Arbeitsverträgen?
Und, arbeitet ihr "weisungsfrei"?
Erstellt am 08.09.2008 um 15:39 Uhr von seebaer
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 h, Eine Woche ist der Zeitraum von Montag 00:00 bis zum darauf folgenden Sonntag 24:00. werktage sind Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind.
Wir sind AN und unterliegen von weisungen.