Ist ein AN in Teilzeitarbeit verpflichtet einen Vollzeit-AN ohne vorübergehende Arbeitszeitverlängerung und finanziellen Ausgleich zu vertreten?
Erstellt am 20.06.2005 um 14:04 Uhr von Konrad NEIN! Maßgabe ist der Arbeitsvertrag. Was steht da drin ? Und schon gar nicht ohne Lohnausgleich oder entsprechende Zeitgutschrift, das ist ja sittenwidrig. Gruß Konrad