Vertretung
Ist ein AN in Teilzeitarbeit verpflichtet einen Vollzeit-AN ohne vorübergehende Arbeitszeitverlängerung und finanziellen Ausgleich zu vertreten?
Community-Antworten (1)
20.06.2005 um 16:04 Uhr
NEIN! Maßgabe ist der Arbeitsvertrag. Was steht da drin ? Und schon gar nicht ohne Lohnausgleich oder entsprechende Zeitgutschrift, das ist ja sittenwidrig. Gruß Konrad
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