Erstellt am 14.01.2007 um 12:22 Uhr von mille
Hallo Anna,
ich weiß leider nicht in welchem Bundesland du arbeitest und ob ihr Tarifgebunden seid. In Rheinland-Pfalz ist dies im Manteltarif für den Einzelhandel unter § 5 Ziff. 5 geregelt. Darin heißt es: Für Beschäftigte in Verkaufsstellen ist auf deren Verlangen die angeforderte und geleistete Arbeitszeit inklusive der Zuschläge nachvollziehbar zu erfassen. Rechtsanspruch haben natürlich nur Mitglieder von Verdi. Weitere Kommentierung dazu findest du im Internet auf den Seiten von Verdi Rheinland-Pfalz, Handel, Flugblätter.
Erstellt am 14.01.2007 um 18:43 Uhr von Anna
Hallo mille,danke für deine Antwort.
Habe auch gleich alles durchgeforstet,aber entweder bin ich zu dösig oder es gibt wirklich keine eindeutigen Weisungen ich habe nichts gefunden was mir weiterhilft,danke trotzdem für deine Hilfe
Ach ja das Land in dem ich arbeite ist NRW
Erstellt am 14.01.2007 um 19:38 Uhr von mille
Hallo Anna,
ruf doch mal bei Verdi an und frag nach ob dies im MTV-NRW schon geregelt ist.
Hier noch der Link zu Verdi RLP.
http://rlp.verdi.de/-/phD
Viel Glück
Erstellt am 14.01.2007 um 20:33 Uhr von Anna
Bin immer überwältigt davon wie schnell und kompetent einem hier von euch geholfen wird.
Habe dieses Forum auch schon oft weiterempfohlen.Macht bitte weiter so!!!
Vielleicht kann ich mich ja mal revanchieren