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Feiertag als Arbeitszeit bezahlt ?

K
Küchenteufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes Problem: Betriebsrestaurant mit fünf Kassen, die mit geringfühgig Beschäftigten besetzt ist. Vier der MA sind an allen betriebsoffenen Tagen anwesend ca. 2 Std täglich. Eine MA arbeitet weniger und ist nur an 19 Tagen im Monat beschäftigt ( bekommt auch weniger Cash). Meine Frage dazu lautet: Wenn es in einem Kalendermonat einen oder gar mehrere Feiertage gibt, haben die vier MA den Tag/e frei und bekommen ihn bezahlt und die andere MA nicht, denn sie wird an dem Feiertag nach Dienstplan nicht eingeteilt und daher auch nicht bezahlt. Fair ist es nicht, aber rechtens?

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Community-Antworten (2)

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celestro

21.11.2016 um 14:31 Uhr

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, das dies so rechtens ist. Wenn laut Arbeitsvertrag der AG die Tage "einteilt", dann kann er den Feiertag dabei natürlich auslassen.

Etwas anderes wäre es, wenn Sie laut Vertrag Mi, Do, Fr arbeitet und der AG wegen des Feiertages den Tag umlegen wollen würde.

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Catweazle

21.11.2016 um 15:40 Uhr

Wenn der Arbeitgeber die Tage alleine einteilt liegt vielleicht Arbeit auf Abruf vor. Dann kommt es darauf an, wann in der Vergangenheit die Arbeit abgerufen wurde. Wenn die Kollegin regelmäßig Freitags arbeitet müsste auch der Karfreitag bezahlt werden. Vielleicht meldet sich ja jemand der sich mit diesem Thema besser auskennt.

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