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Arbeitszeit-Abrechnung von Weiterbildungen

H
Holland
Jan 2018 bearbeitet

Bei der Arbeitszeit-Abrechnung von Weiterbildungen kommt es immer wieder zu Diskussionen.

Folgende Situation:

Zwei Kollegen besuchen die gleiche Weiterbildung. Diese findet außer Haus statt und wird vom Arbeitgeber gewünscht und bezahlt. Die netto Weiterbildungszeit beträgt 7h. Wie verhält es sich aber mit der zu bezahlenden Arbeitszeit? Die Kollegin arbeitet normalerweise verkürzt (6h/Tag), der Kollege vollzeitbeschäftigt (8h/Tag).

1.) Die Kollegin rechnet 7h Arbeitszeit ab, der Kollege 8h. ODER 2.) Die Kollegin rechnet 7h AZ ab und der Kollege ebenfalls (1-Minusstunde für Kollege). ODER 3.) Beide rechnen 8h AZ ab (Kollegin 1h im Plus, Kollege ohne Überstunde). ODER 4.) Beide rechnen normale Tagesarbeitszeit ab (Kollegin schlechter bezahlt für die Teilnahme am Seminar als Kollege).

Ist zur Klärung eine Betriebsvereinbarung erforderlich oder gibt es bereits eine allgemein gültige Regelung?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

23.02.2015 um 16:09 Uhr

Hinsichtlich einer Rückzahlungsverpflichtung, anrechenbare AZ etc. ist eine BV immer gut.

Die Frage hier: Welches Interesse hat der AG an der FB? Zahlt er diese? Ist sie privat?

H
Holland

23.02.2015 um 16:44 Uhr

Die FB dienen der Entwicklung der Kernkompetenz des Büros. Der AG bezahlt diese. Die FB ist nicht privat.

G
gironimo

23.02.2015 um 17:09 Uhr

Aus meiner Sicht hätte der mit 6 Std./Tag dann eine Stunde Mehrarbeit geleistet; die Schulung war ja angeordnet. Der mit den 8 Stunden hat auch 8 Stunden, weil die eine Stunde wahrscheinlich nicht möglich war zu arbeiten (vorausgesetzt es war so) - also annahmeverzug

Ansonsten sollte der BR derartige Fragen auch im Zuge seiner Mitbestimmung bei der Fort- und Weiterbildung mit dem AG besprechen und regeln.

S
seesee

23.02.2015 um 19:19 Uhr

Passend hierzu: unser AG rechnet fur Schulungen stets max. die tägliche Sollarbeitszeit an, auch wenn die Schulung länger dauert. Das fiel mir erst kürzlich auf. Mein BR-Gremium will das nixht ansprechen. Sie sind der Meinung, das wäre es nicht wert, drüber zu streiten. Mich ärgert, dass der AG das einfach so macht. Ich werde es das nächste mal ausfechten und meinen Anspruch einfordern...

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