Bei der Arbeitszeit-Abrechnung von Weiterbildungen kommt es immer wieder zu Diskussionen.

Folgende Situation:

Zwei Kollegen besuchen die gleiche Weiterbildung. Diese findet außer Haus statt und wird vom Arbeitgeber gewünscht und bezahlt. Die netto Weiterbildungszeit beträgt 7h.
Wie verhält es sich aber mit der zu bezahlenden Arbeitszeit?
Die Kollegin arbeitet normalerweise verkürzt (6h/Tag), der Kollege vollzeitbeschäftigt (8h/Tag).

1.) Die Kollegin rechnet 7h Arbeitszeit ab, der Kollege 8h. ODER
2.) Die Kollegin rechnet 7h AZ ab und der Kollege ebenfalls (1-Minusstunde für Kollege). ODER
3.) Beide rechnen 8h AZ ab (Kollegin 1h im Plus, Kollege ohne Überstunde). ODER
4.) Beide rechnen normale Tagesarbeitszeit ab (Kollegin schlechter bezahlt für die Teilnahme am Seminar als Kollege).

Ist zur Klärung eine Betriebsvereinbarung erforderlich oder gibt es bereits eine allgemein gültige Regelung?