Erstellt am 11.01.2007 um 16:13 Uhr von ssgg
Der Arbeitnehmer besitzt über das Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild, hierzu bedarf es einer Einverständniserklärung der AN und es gibt ein MBR nach § 87.1.1
Werden dadurch Arbeitsabläufe verändert?
Erstellt am 11.01.2007 um 19:59 Uhr von waschbär
Hi, hier greift wohl eher die Ordnung im Betrieb .... Ist es auf allen Abteilungen so wie es bei euch angedacht ist ????
Erstellt am 12.01.2007 um 09:34 Uhr von zwergi
Guten Morgen Gemeinde!
Entwürfe, wie das Ganze aussehen soll, habe ich gesehen.
Bin mal gespannt, wann ein Antrag geflattert kommt.
Aber hängen tut noch nicht offen aus!!
Sag mal RamsesII : Was verstehe ich unter ``burleskes``????