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Heimarbeitsplatz - zustimmungspflichtig?

B
Betriebsrätler
Jan 2018 bearbeitet

Noch eine Frage zum Wochenende :O)

Angenommen die GF will den ersten Heimarbeitsplatz (Telearbeitsplatz) für eine Kollegin/einen Kollegen einrichten lassen. Inwieweit ist dies zustimmungspflichtig!? Muss dafür eine Betriebsvereinbarung existieren bzw. erstellt werden?

MFG

8.97101

Community-Antworten (1)

K
Kölner

29.09.2006 um 23:24 Uhr

@Betriebsrätler Wie wäre es mit den MBR nach § 99 BetrVG? Ich würde wetten, dass man hier weiter kommt...vor allem dann, wenn man den AG bittet, die genauen Umstände der Versetzung darzulegen (Arbeitsumfang etc...)

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