Heimarbeitsplatz - zustimmungspflichtig?
Noch eine Frage zum Wochenende :O)
Angenommen die GF will den ersten Heimarbeitsplatz (Telearbeitsplatz) für eine Kollegin/einen Kollegen einrichten lassen. Inwieweit ist dies zustimmungspflichtig!? Muss dafür eine Betriebsvereinbarung existieren bzw. erstellt werden?
MFG
Community-Antworten (1)
29.09.2006 um 23:24 Uhr
@Betriebsrätler Wie wäre es mit den MBR nach § 99 BetrVG? Ich würde wetten, dass man hier weiter kommt...vor allem dann, wenn man den AG bittet, die genauen Umstände der Versetzung darzulegen (Arbeitsumfang etc...)
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