hallo,

nach § 9 Abs. 3 ASiG ist die Bestellung eines Betriebsrates zustimmungspflichtig. Habe mittlerweile herausgefunden, daß auch die Wahl, ob man einen Betriebsarzt anstellt, freiberuflich beschäftigt oder einen überbetrieblichen Dienst beauftragt, der Mitbestimmung unterliegt. Was aber ist, wenn diese Wahl getroffen wurde, bevor es in der Firma einen Betriebsrat gab und diese 6 Jahre zurückliegt? Ist die Sache damit erledigt oder kann man auch jetzt noch, triftige Gründe mal vorausgesetzt, als BR etwas daran ändern?

Gruss,
Kai