Bestellung Betriebsarzt - Mitbestimmung BR?
Für unseren Betrieb ist seit 20 Jahren ein und die Selbe Betriebsärztin zuständig. Nun wurde der Vertrag gekündigt und die Leistung neu ausgeschrieben. Ab Juli soll nun ein anderer Arzt die Tätigkeit übernehmen. Hat der BR bei der Bestellung eines Betriebsarztes ein Mitbestimmungsrecht ? Hier wurde ja über die Jahre ein Vertrauensverhältnis zwischen AN und Arzt aufgebaut.
Community-Antworten (2)
13.06.2009 um 14:55 Uhr
@onlyuh, Betriebsärzte sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das Gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen (§ 9 Abs. 3 ASiG).
13.06.2009 um 15:00 Uhr
@onlyuh,
ergänzend zu @ ridgeback...
das sollte Dich etwas erhellen... http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/organisation_arbeitsschutz/beratung_betreuung/arbeitsmedizinische_betreuung.htm
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