Erstellt am 13.06.2009 um 12:55 Uhr von ridgeback
@onlyuh,
Betriebsärzte sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das Gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen (§ 9 Abs. 3 ASiG).
Erstellt am 13.06.2009 um 13:00 Uhr von pirat
@onlyuh,
ergänzend zu @ ridgeback...
das sollte Dich etwas *erhellen*...
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/organisation_arbeitsschutz/beratung_betreuung/arbeitsmedizinische_betreuung.htm