Betriebsarzt und Anhörung durch BR
Hallo, nach §9 ASiG ist der BR bei der Verpflichtung eines Betriebsärztlichen Dienstes zu hören. Wenn dieser Dienst nun seine Betriebsärztin austauscht und somit im Unternehmen eine andere Betriebsärztin tätig wird, ist der BR dann wieder zu hören?
Grüße Simodo
Community-Antworten (2)
02.02.2010 um 14:30 Uhr
Ich denke dass die vorhergehende Anhörung nicht auf die Person sondern den z.B. MD bezogen war, dann entfällt eine neue Anhörung.
03.02.2010 um 10:51 Uhr
Hallo simodo, wenn es sich um einen Betriebsärztlichen Dienst handelt dann kann auch der Arzt wechseln, hat das Unternemen mit einem Arzt einen Vertrag dann seit Ihr mit im Boot.
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