nach §9 ASiG ist der BR bei der Verpflichtung eines Betriebsärztlichen Dienstes zu hören.
Wenn dieser Dienst nun seine Betriebsärztin austauscht und somit im Unternehmen
eine andere Betriebsärztin tätig wird, ist der BR dann wieder zu hören?
Grüße Simodo
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Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv werden