Erstellt am 23.11.2006 um 23:50 Uhr von Zuckeremma
Hallo Kleiderbügel,
gleiche Situation hatten wir in unserem Unternehmen.
Sozialplan wurde erstellt, 50 betriebsbedingte Kündigungen wurden ausgesprochen.
Zu deiner Frage, der Betroffene der selbst gehen wollte hat keine Abfindung bekommen, mit der Begründung das er für das Unternehmen wichtig ist und es nicht erwünscht ist, ihn gehen zu lassen.
Er hat die Firma verlassen und 50 weitere MA auch.
Hier konnte der BR nichts dagegen unternehmen.
Erstellt am 24.11.2006 um 12:19 Uhr von Angi1
Hallo Kleiderbügel,
schau Dir mal dazu § 1a KSchG an.
Wenn sich alle Seiten einig sind und niemand vor Gericht geht wird auch nichts überprüft.
MfG
Angi1
Erstellt am 24.11.2006 um 14:13 Uhr von paula
ich kann auch nur raten einen blick in den sozialplan zu werfen. hier sind häufig regelungen für eigenkündigungen oder aufhebungsverträge vorgesehen.
ob euch das ganze für die zukunft helfen wird? das hängt von sehr vielen umständen ab. auf welcher hierachieebenen sidn die betroffen MA. wo steht der jetzt betroffene MA? wie sieht es mit der vergleichbarkeit der AN aus?
alles fragen die sehr detailliert betrachtet werden müssen. antworten hierzu kann dir hier wahrscheinlich keiner geben, da man dazu ganz genau deinen Sachverhalt kennen muss
Erstellt am 25.11.2006 um 09:15 Uhr von Kleiderbügel
Danke für die Antworten
Im Sozialplan steht nichts zu freiwilligen Gesuchen.
Laut GBR war das auch nicht so gedacht. Was mir persönlich aber nicht richtig erscheind. Wenn schon Stellen abgebaut werden sollen und einer freiwillig gehen will ................ warum legt man ihm dann Steine in den Weg.
Die Position ist auch gleichwertig zu ersetzten in unseren Augen durch eine Person im Haus und wird lauf GBR ( das ist der Witz, in meinen Augen ) ende 2007 oder Anfang 2008 sowieso ersatzloß gestrichen, was schon klar ist, aber leider noch nicht schriftlich fixiert ist.
Erstellt am 25.11.2006 um 09:42 Uhr von Fayence
"Wenn schon Stellen abgebaut werden sollen und einer freiwillig gehen will ................ warum legt man ihm dann Steine in den Weg."
Kleiderbügel,
da gibt es keine Steine... der Kollege kann fristgerecht kündigen und geh´n!
Wie würdest Du denn urteilen, wenn dieser Kollege bereits eine neue Stelle hat und sich aufgrund der "günstigen Gelegenheit " noch ohne Not eine Abfindung mitnehmen will?
Ein AG wird zumeist die AN mit einem "goldenen Handschlag" verabschieden (ein "normaler" Aufhebungsvertrag+Abfindung beinhaltet den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage), von denen er sich eh gerne trennen möchte und die z.B. nicht von der betriebsbedingten Kündigung betroffen wären.
Erstellt am 25.11.2006 um 17:39 Uhr von Kleiderbügel
Selbst wenn er eine neue Stelle hätte , von der mir jetzt nichts bekannt wäre.............. sehe ich immer noch den Mitarbeiter der an seiner Stelle bleiben könnte ( in diesem Fall eher 1 1/2 Leute ein AL bekommt schon ein paar Euro mehr als ein "normaler " MA, weil wir nicht davon ausgehen das diese Stelle gleichrangig neu besetzt werden würde ).
Mir als BR ist es auch gleich welchen MA der Chef, aus welchen Gründen auch immer, lieber los werden möchte. das ist in meinen Augen kein entscheidungspunkt. Ansonsten müßte ich mich fragen was ich als BR eigentlich da mache. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen das wir für die MA da sind und nicht für die Wünsche des Chefs.