Sozialplan?
Hallo wissende,
zwei Werke mit zwei Standorte räumlich getrennt 7 Kilometer beide Werke sollen geschlossen werden und ein neues Werk an einem anderen Standort Umkreis von ca. 30 Kilometer gebaut werden beide Werke werden in ein Standort zusammengeführt auf was muß man vorab achten ?? Vorschläge ? Sozialplan ? AG anschreiben auf was ? Informationspflicht ? usw.
AG hat informiert das er sich sowas vorstellen kann mehr noch nicht !!!
Community-Antworten (1)
06.03.2011 um 13:28 Uhr
Betriebsänderung - Interessenausgleich - Sozialplan (§§ 111 ff BetrVG) und auf BR-Seite zu den entsprechenden Verhandlungen einen Sachverständigen hinzuziehen (§ 80 BetrVG), falls man auf diesem Themengebiet nicht topfit ist (welcher BR ist das schon ..;-))
der AG müsste von sich aus "versuchen", mit dem BR einen Interessenausgleich zu vereinbaren (wobei er selbst zuletzt auch noch eine Einigungsstelle einberufen müsste, falls kein Interessenausgleich zustande kommt, um den geforderten "Versuch" wirksam belegen zu können) (wobei der BR wiederum keinen Interessenausgleich ohne gleichzeitige Vereinbarung eines Sozialplans abschließen sollte, da ein Sozialplan im Gegensatz zu einem Interessenausgleich einklagbare Ansprüche für den AN beinhaltet)
versäumt der AG den "Versuch" zum IA, haben die AN Anspruch auf 12 monatigen-Nachtteilsausgleich für alle wirtschaftlichen Nachteile, die diese Betriebsänderung mit sich bringt
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