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Wir erstellen zur Zeit einen Sozialplan, haben aber noch Arbeiter mit Befristen Verträgen.
Wie sieht es damit aus, kommen die in den Plan oder nicht. Brauche Urteile mit Aktenzeichen.
Kommt darauf an.....
Befristet Beschäftigte dürfen nicht von einer im Sozialplan vereinbarten Treueprämie ausgenommen werden
https:www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/befristet-beschaeftigte-duerfen-nicht-von-einer-im-sozialplan-vereinbarten-treuepraemie-ausgenommen-werden......
Befristet Beschäftigte dürfen von Abfindung ausgeschlossen werden
[17.10.2013]Die Nichtberücksichtigung befristet beschäftigter Arbeitnehmer bei den Sozialplanansprüchen verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung, sondern aufgrund der Befristung endet.....
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/2013/10/befristet-beschaeftigte-duerfen-von-abfindung-ausgeschlossen-werden.php......
Befristet Beschäftigte können vom Sozialplan ausgeschlossen werden
Wer solche Fragen stellt, sollte sich umgehend und besser einen RA mieten und nicht hier im Forum posten...
Erstellt am 23.11.2013 um 00:54 Uhr von Menetekel
Wer (ständig) solche (dumme) Beiträge schreibt, sollte sich umgehend und besser einen Facharzt für Psychatrie mieten und nicht hier im Forum posten...
Erstellt am 23.11.2013 um 08:58 Uhr von Friwil
Wahnsinn!
Euer Friwi
Erstellt am 23.11.2013 um 10:13 Uhr von Belsazar
Menetekel, welches ich hat heute wieder von dir Besitz ergriffen? Wurdest du nicht angerufen, beglückt, beachtet oder gev.....?
Ein Sozialplan ist zu wichtig, als das man ihn ohne fachliche Hilfe erstellen sollte! Darum dringend Kölners Rat folgen.
Erstellt am 23.11.2013 um 10:25 Uhr von Charlys
Das Orakel von Köln könnte aber auch einfach nur hier dieses schreiben was er sonst immer anderen rät. Eine sachliche Antwort und nicht eine solche anmachende.
Sinnvoll und hilfreich wäre hier, wenn man hier unsicher ist und da es um nicht geringe Ansprüche für Koll geht, wäre anzuraten hier fachliche Hilfe eines RA zu holen.
Denn Fehler im Sozialplan sind nicht wieder gutzumachen.
Erstellt am 23.11.2013 um 11:21 Uhr von Kölner
Kannst du nicht lesen, charlys? Deinen Ratschlägen, die du auswürfst, zu folgen, bedeutet regelmäßig, als fragendes BRM hier im Forum, den sicheren Untergang entgegenzusehen.
Und dann besitzt du die Frechheit hier zu diesem Thema etwas zu schreiben?
Erstellt am 23.11.2013 um 14:56 Uhr von AlterHase
Nun wollen wir einmal die Kirche im Dorf lassen.
Auch wenn Charlys gelegentlich übers Ziel hinausschießt, so kann man ihm zumindest einen guten Willen nicht absprechen.
Wenn er hier Bockmist baut, können und haben wir ihn ja auch oft genug kritisiert.
Dieses jetzt aber generell als tödlich für Fragende einzustufen, geht denn doch einwenig zu weit.
Kölner, den Anspruch auf Durchführbarkeit, bzw. Adressat der Zuständigkeit der hier gestellten Fragen mit zutreffenden Antworten zu erfüllen, wirst Du leider auch oft nicht gerecht.
Von daher sollte man sich gelegentlich auch einmal an die eigene Nase fassen, bevor man sich selbst zu weit aus dem Fenster lehnt und meint, jetzt andere in die hier selbst erstellten Schranken verweisen zu müssen.
Die hier getroffene Aussage:
„Wer solche Fragen stellt, sollte sich umgehend und besser einen RA mieten und nicht hier im Forum posten...“ würde im Umkehrschluss auch bedeuten, da dieses hier in fast allen Fragen der Fall sein könnte; das Forum dann überhaupt keine Daseinsberechtigung mehr hätte.
Und ob ein Rechtsanwalt hier immer die richtige Wahl ist, dürfte auch nicht unbedingt immer die richtige Antwort sein.
Es soll durchaus Betriebsräte geben, die dieses auch ohne einen RA durchziehen können; vielleicht sogar besser als mit.
Davon einmal abgesehen beauftragt man diesen und kann ihn nicht einfach mieten.
Erstellt am 23.11.2013 um 17:04 Uhr von gironimo
Die eigentliche Frage läßt sich jedenfalls nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Die Frage ist doch, was Regelungsgegenstand ist. Wenn es um die Reduzierung der Köpfe allgemein geht, wird man wohl als Maßnahme das Auslaufen befristeter Verträge in die Vereinbarung aufnehmen.
Hat man "Glück" und es enden sachgrundbefristete Arbeitsverträge ganz automatisch, wird man wohl keine weiteren Regelungen treffen.
Dazwischen gibt es eine große Bandbreite.
Versucht etwas für die befristeten zu tun und grenzt sie nicht aus, wenn Ihr die Möglichkeit in den Verhandlungen habt.
Erstellt am 23.11.2013 um 20:50 Uhr von Kölner
Du bist ein Schwätzer, alterhase. Vor allem weil du wie das Fähnchen im Wind deine Meinung änderst - bist du senil?
Erstellt am 23.11.2013 um 22:08 Uhr von fasssungslos
und wer solche antworten gibt wie du sollte sich schnellstmöglich hierhin begeben