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Sozialplan

S
Swyfty
Jan 2018 bearbeitet

In unseren Unternehmen sind ca.50 AN beschäftigt,4 AN sollen entlassen werden,kann ich als Betriebsratsvorsitzender einen Sozialplan erzwingen oder muß die Firma eine bestimmte größe haben,lg

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

20.07.2010 um 20:46 Uhr

@Swyfty. besteht eine Betriebsänderung ausschließlich in einem Stellen/Personalabbau, so ist ein Sozialplan nur erzwingbar, wenn:

  1. In Betrieben mit in der Regel weniger als 60 Arbeitnehmern 20 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens sechs Arbeitnehmer,
  2. In Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 250 Arbeitnehmern 20 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder mindestens 37 Arbeitnehmer,
  3. In Betrieben mit in der Regel mindestens 250 und weniger als 500 Arbeitnehmern 15 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder mindestens 60 Arbeitnehmer,
  4. In Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern 10 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens 60 Arbeitnehmer,

aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden sollen.

R
rkoch

21.07.2010 um 11:20 Uhr

@Swyfty

ridgeback zitiert wörtlich aus §112a BetrVG, nur um auch die Quelle zu nennen.

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