Sozialplan
In unseren Unternehmen sind ca.50 AN beschäftigt,4 AN sollen entlassen werden,kann ich als Betriebsratsvorsitzender einen Sozialplan erzwingen oder muß die Firma eine bestimmte größe haben,lg
Community-Antworten (2)
20.07.2010 um 20:46 Uhr
@Swyfty. besteht eine Betriebsänderung ausschließlich in einem Stellen/Personalabbau, so ist ein Sozialplan nur erzwingbar, wenn:
- In Betrieben mit in der Regel weniger als 60 Arbeitnehmern 20 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens sechs Arbeitnehmer,
- In Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 250 Arbeitnehmern 20 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder mindestens 37 Arbeitnehmer,
- In Betrieben mit in der Regel mindestens 250 und weniger als 500 Arbeitnehmern 15 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder mindestens 60 Arbeitnehmer,
- In Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern 10 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens 60 Arbeitnehmer,
aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden sollen.
21.07.2010 um 11:20 Uhr
@Swyfty
ridgeback zitiert wörtlich aus §112a BetrVG, nur um auch die Quelle zu nennen.
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