Erstellt am 15.11.2006 um 16:50 Uhr von da-grinch
Hi,
bist du direkt bei dem AG eingestellt oder Fremdfirma?
Gilt für den AG ein Tarifvertrag? (hiernach kann man die maximale Wochenarbeitszeit ausrechnen).
Zwischen 2 Schichten, müssen mind. 11 Stunden liegen und am Tag nicht mehr als 8 bis ausnahmsweise 10 Stunden arbeit.
(ArbZG)
da-grinch
Erstellt am 15.11.2006 um 16:53 Uhr von angle07
ich bin direkt beim Ag eingestellt, aber habe noch keinen Vertrag in der Hand. Alles bisher mündlich abgesprochen. Mein Freund schafft auch da, hat zu der gleichen Zeit gearbeitet wie ich und wurde nicht in die Tagschicht versetzt.
Ich habe Heute um 7 Uhr erst aufgehört zu arbeiten, wann darf ich dann wieder schaffen, wenn der mich in die Tagschicht versetzt? (sorry bin ein bisschen blöde)!
Erstellt am 15.11.2006 um 17:07 Uhr von da-grinch
...
blöde bist du nicht!
Wenn man hier das Gesetz genau(!) mit 8 Stunden nimmt, dann erst wieder 23 Uhr. Bei 10 Stunden schon ab 21 Uhr.
Nach spätestens 1 Monat MUSS der AG dir den AV schriftlich geben (Nachweisgesetz, Teilzeitbeschäftigungsgesetz).
Würde mich an deiner stelle aber fragen, ob du deine Arbeitskraft für täglich 8 Stunden bei einem 400€ Job verheizen willst?
Bei der Versetzung in die Tagschicht, würde ich deinen BR (falls vorhanden) mal fragen, ob er/sie etwas davon weiß.
Gruß
da-grinch
Erstellt am 15.11.2006 um 17:14 Uhr von angle07
das heißt das ich ganz normal morgen früh um 7 uhr schaffen gehen darf??
versteh das irgendwie nicht.... hätte ja eigentlich heute nachtschicht gehabt, aber der muss das ja unbedingt umschmeißen damit er kontrollieren kann wieviel ich schaffe.
muss er eigentlich keinen nachtzuschlag zahlen? und wie sieht das mit diesem akordzuschlag aus? ab wann greifen diese sachen?
hab das gefühl er sucht nur nach fehlern an mir. meinen freund kontrolliert er nicht (ist am gleichen tag rein wie ich auch) nur weil er ihn von klein auf kennt (seine mutter war mal die vermieterin von der wohnung in der mein freund mit seiner familie wohnte).
er setzt bei mir eine mindestanzahl voraus die ich pro stunde zu leisten habe, bei meinem freund war davon aber nie die rede.
bin im moment einfach nur noch sauer und weiß nicht was ich machen soll. bin kurz davor zu gehen.
vorallem stell ich mir vor wie das weiter geht, wenn ich morgen früh dahin gehe. darf ich dann übermorgen wieder nachtschicht machen, weil er es sich doch anders überlegt hat....
glaube wirklich das der mich nur schickanieren will!
und zu deiner frage ob mir das mit den 400 eur wert ist... ich bin seit ende meiner ausbildung arbeitslos und brauche jede arbeit, weil ich laufende kosten habe die ich nicht so einfach loswerde (keine schulden....hab ein pferd und andere tiere).
ausserdem will ich ja arbeiten und deswegen nehme ich eben jeden greifbaren job.
BR gibts nicht. ist eine recht kleine firma!!! haben nur unseren chef!
Erstellt am 15.11.2006 um 17:30 Uhr von da-grinch
...
also die Definition von Akkordarbeit lautet:
"Merkmal der Akkordarbeit ist, dass sich die Höhe des Lohns nach dem erbrachten Arbeitsergebnis richtet."
Das einzige, wenn ich die Situation nehme die du schilderst (unterschiedliche Behandlung von deinem Freund), was mir einfällt, ist das:
"Gleichbehandlungsgesetz
§ 611a BGB Geschlechtsbezogene Benachteiligung
(1) Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung, nicht wegen seines Geschlechts benachteiligen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist jedoch zulässig, soweit eine Vereinbarung oder eine Maßnahme die Art der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist. Wenn im Streitfall der Arbeitnehmer Tatsachen glaubhaft macht, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass nicht auf das Geschlecht bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder das Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit ist."
Soweit sich die Arbeitszeit so gestaltet, dass zwischen 2 Schichten 11 Stunden liegen, und nicht mehr als 8 bis ausnahmsweise 10 Stunden pro Tag gearbeitet wird, darf er dich von Früh- zu Nachtschicht einteilen.
Falls du dich auf den o.g. § berufst, kann es auch sein, dass du deinen Arrbeitsplatz verlierst.
Gibt es keine Zeitarbeitsfirma bei der du anfangen kannst? Die meisten AN dort sind ja auch 400€ Kräfte.
Gruß
da-grinch