Erstellt am 04.09.2009 um 09:35 Uhr von waschbär
@Monky,
Versucht mal mit dem "Chefe" zu Reden, das der AN die Zwei Tage als Sonderurlaub bekommt (unbezahlt) .
Der An hat ja nun gemeldet das er > nicht Pünktlich zum Dienst kommen kann. Auch wenn der AN das Wegerisiko hat.
Menschlichkeit ist immer eine Poistive Führung :-)
Was will der Ar den machen ? Kündigen ( Suppi , ambessten Fristlos) oder Abmahnen ( wenn sie zükunftig auch weiter sich der hören Gewalt beugen ..)
??
Der Typ, ist wohl etas zu hoch im Blutdruck.....
Aber wenn ich meint er muss sein "Bockiges Kind ich zeigen.." Dann müsst ihr wohl auf kleicher Ebne Eskalieren :)
Im ernst, der soll mal Luft schnappen dann wieder rein kommen dann mit nach Lösungen suchen, der AN ist ja nun schon durch den Lohnabzug wegen nicht Leistung gestrafft.
Erstellt am 04.09.2009 um 14:39 Uhr von nicoline
@Monky
*Chef sagt, er wollte wohl länger Urlaub haben...*
Ne is klar, und lässt deswegen das Auto absichtlich zu Schrott fahren, oder versteckt das heile Auto in Deutschland!
*was darf der Arbeitgeber ?*
Leider darf der AG das!
*Was können wir tun?*
Nun, da bleibt wirklich nichts, als mit dem AG zu reden. Möglichkeiten würde es ja genug geben, das anders zu regeln. Die Zeit nacharbeiten, mit evtl. noch vorhandenen Urlaubstagen verrechnen oder WB Vorschlag!
Und zum guten Schlußvielleicht noch mal auf den ersten Halbsatz des § 75 BetrVG hinweisen.
§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden,
Nach meiner Ansicht entspricht es nicht Recht und Billigkeit, einen MA von vornherein des Betrugs und/oder der Lüge zu bezichtigen, zumindest dann nicht, wenn es mit diesem MA noch nie irgendwelche unangenehmen Vorkommnisse in dieser Richtung gegeben hat. Oder könnte es sich hier vielleicht auch um einen Anflug von Ausländerfeindlichkeit handeln?????
Erstellt am 04.09.2009 um 14:41 Uhr von Peanuts
"Jetzt ist er wieder da und bekommt die 2 Tage die er länger gebraucht hat vom Lohn abgezogen. "
Wenn der Kollege seinen Urlaubsanspruch verbraucht hat, ist dagegen nichts zu sagen, das Wegerisiko liegt nunmal beim AN.
"Der Chef kann das aber nicht lesen und verlangt nun, dass die ganzen Zettel übersetzt werden. Darf der das ? "
Das ist wohl etwas viel verlangt. Außerdem wäre die "Beweiskraft" mehr als zweifelhaft, wenn diese Übersetzung nicht durch einen staatlich geprüften Dolmetscher erfolgen würde.
Aber um ggf. einem Kündigungsgrund vorzubeugen, sollte sich dieser Kollege zumindest das Unfallereignis offiziell in deutscher Übersetzung bescheinigen lassen.
"Chef sagt, er wollte wohl länger Urlaub haben..."
... gab es denn im Vorfeld dieses Verlangen?
Was können wir tun, was darf der Arbeitgeber ?"
Der AG darf für diese 2 Tage Lohn einbehalten. Ihr könnt versuchen zu vermitteln.