Erstellt am 24.10.2007 um 15:09 Uhr von Sternburg
§ 7 Abs. 2 BUrlG:
"Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
Was kann man tun?
Entweder gebt Ihr ihm das Bundesurlaubsgesetz zum Lesen - ist ja bald Weihnachten, oder ihr beantragt einfach längeren Urlaub und geht mit der Ablehnung zum Arbeitsgericht....
Das zieht der Chef nicht lange durch ;-)
Erstellt am 24.10.2007 um 15:20 Uhr von conmanco
Danke für die Antwort. Als Grund gibt er an,wenn alle in den Ferien Urlaub nehmen,ist kein Personal mehr im Markt.Also sind es für ihn personelle Gründe. Da wir im Einzelhandel arbeiten, haben wir ja eine 6 Tage Urlaubswoche.D.h. 12 aufeinanderfolgende Werktage sind 2 Wochen,oder?
Erstellt am 24.10.2007 um 15:28 Uhr von Sternburg
Richtig, 2x6 Werktage.
Aber diese von Dir genannten 'personellen Gründe' sind nicht die im Gesetz erwähnten 'in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe'.
'In der Person des ArbN' liegend bedeutet, dass es dem ArbN aus persönlichen Gründen - z.B. wegen Krankheit - nicht möglich ist, den Urlaub in voller Länge zu nehmen.
Erstellt am 24.10.2007 um 15:38 Uhr von conmanco
Also, wenn ich das richtig verstehe, habe ich keine Möglichkeit, mich gegen die 2 Wochen zu wehren,also die Beantragung von 3 zusammenhängenden Wochen durchzusetzen,denn mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage können wir ja nehmen.
Erstellt am 24.10.2007 um 15:58 Uhr von Sternburg
Welches sind denn die dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe, die eine Teilung des Urlaubs gerechtfertigen könnten?
Das Argument 'dann wäre ja kein Personal mehr im Markt' zieht nicht - der Chef wird ja wohl kaum allen AN gleichzeitig in den Urlaub schicken.
Erstellt am 24.10.2007 um 16:30 Uhr von conmanco
Dieses Jahr ist in der Planung einiges schiefgelaufen,zum Teil waren 8-10 Leute gleichzeitig im Urlaub.Klar war da Personalmangel angesagt. Aber das kann er doch jetzt nicht auf unsere Kosten austragen werden,wenn die Chefetage Fehler gemacht hat. Die Jahre zuvor hat es auch immer funktioniert.Ungerecht ist weiterhin,dass sich die Beschränkung nur auf die Haupturlaubszeit bezieht,also die Sommerferien. AN ohne schulpflichtige Kinder dürfen 3 Wochen Urlaub nehmen,wenn dies nicht in diese Zeit fällt. Somit sind die AN mit schulpfl. Kindern schlechter gestellt. Leider läßt sich unser Chef auf keine Diskussionen ein. Man bekommt als nur die übliche Antwort: 'Wem es nicht passt,der kann ja gerne gehen.'
Erstellt am 24.10.2007 um 16:35 Uhr von Sternburg
...oder wie gesagt, den Anspruch gerichtlich einklagen.
Erstellt am 24.10.2007 um 16:45 Uhr von conmanco
Ja, ob das was bringt? Zumindestens nehmen wir jetzt die Gründung eines Betriebsrat in Angriff,denn dann wäre so eine Festlegung seitens des Chefs nicht so einfach möglich gewesen.
Trotzdem danke für die Tipps.