W.A.F. LogoSeminare

Scheinselbständigkeit - was tun als BR?

B
bono_24
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

zur Lage: in unserem Betrieb sind 50% der AN sogenannte ordentliche Mitarbeiter und 50% der AN sogenannte 'Rechnungsschreiber'. bei einer Anhörung vor Gericht wurde bei einem dieser 'Rechnungsschreiber' (dem zuvor grundlos die Weiterführung seines Arbeitsverhältnisses untersagt wurde) festgestellt, dass er in Scheinselbständigkeit eingestellt war, da er nur unter Weisung arbeiten durfte und nicht frei Arbeitszeit und Arbeitsort wählen durfte. In Einigung und mit einer Verschwiegenheitsklausel in dieser Einigung mit dem AG, verließ der Mitarbeiter jedoch den Betrieb. Meine Fragen: Inwieweit ist der BR mit verantwortlich für die 50% 'Rechnungsschreiber' in unserem Betrieb? Kann der BR sich auf das Ergebnis der Anhörung vor Gericht beziehen und darauf bestehen, dass alle Mitarbeiter im Betrieb eigentlich ordentliche Mitarbeiter sind?

3.75401

Community-Antworten (1)

H
Heini

09.11.2006 um 19:13 Uhr

Der BR sollte dem Arbeitgeber mitteilen, dass die Rechnungsschreiber aus Sicht des BR Scheinselbständige sind und somit Arbeitnehmer des Betriebes; wobei nun der BR ab sofort auch für diese Kollegen zuständig ist. Wird der AG die Scheinselbständigkeit bestreiten, wäre es sinnvoll vom Arbeitsgericht den Arbeitnehmerstatus aller Rechnungsschreiber feststellen zulassen.

Stellt Euch darauf ein, das der AG sich massiv gegen diese Feststellung wehren wird, da es passieren könnte, dass von dem AG erhebliche Nachzahlungen von Sozialabgaben gefordert werden könnten. Auch könnte es sein, das der AG sich strafbar gemacht hat, da er in der Vergangenheit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft würden mit Sicherheit umfassende Ermittlungen gegenüber den AG nach sich ziehen.

Umsonst wurde nicht in der o.g. Einigung eine Verschwiegenheitsklausel vereinbar; und sicherlich gab es eine schöne hohe Abfindung.

Ihre Antwort