Scheinselbständigkeit - was tun als BR?
Hallo,
zur Lage: in unserem Betrieb sind 50% der AN sogenannte ordentliche Mitarbeiter und 50% der AN sogenannte 'Rechnungsschreiber'. bei einer Anhörung vor Gericht wurde bei einem dieser 'Rechnungsschreiber' (dem zuvor grundlos die Weiterführung seines Arbeitsverhältnisses untersagt wurde) festgestellt, dass er in Scheinselbständigkeit eingestellt war, da er nur unter Weisung arbeiten durfte und nicht frei Arbeitszeit und Arbeitsort wählen durfte. In Einigung und mit einer Verschwiegenheitsklausel in dieser Einigung mit dem AG, verließ der Mitarbeiter jedoch den Betrieb. Meine Fragen: Inwieweit ist der BR mit verantwortlich für die 50% 'Rechnungsschreiber' in unserem Betrieb? Kann der BR sich auf das Ergebnis der Anhörung vor Gericht beziehen und darauf bestehen, dass alle Mitarbeiter im Betrieb eigentlich ordentliche Mitarbeiter sind?
Community-Antworten (1)
09.11.2006 um 19:13 Uhr
Der BR sollte dem Arbeitgeber mitteilen, dass die Rechnungsschreiber aus Sicht des BR Scheinselbständige sind und somit Arbeitnehmer des Betriebes; wobei nun der BR ab sofort auch für diese Kollegen zuständig ist. Wird der AG die Scheinselbständigkeit bestreiten, wäre es sinnvoll vom Arbeitsgericht den Arbeitnehmerstatus aller Rechnungsschreiber feststellen zulassen.
Stellt Euch darauf ein, das der AG sich massiv gegen diese Feststellung wehren wird, da es passieren könnte, dass von dem AG erhebliche Nachzahlungen von Sozialabgaben gefordert werden könnten. Auch könnte es sein, das der AG sich strafbar gemacht hat, da er in der Vergangenheit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft würden mit Sicherheit umfassende Ermittlungen gegenüber den AG nach sich ziehen.
Umsonst wurde nicht in der o.g. Einigung eine Verschwiegenheitsklausel vereinbar; und sicherlich gab es eine schöne hohe Abfindung.
Verwandte Themen
Scheinselbständigkeit oder doch angestellt - Wie können wir das als neuer BR rausbekommen?
ÄlterIn unserer Firma gibt es es eine Dame, die einen Beratervertrag hat. Sie fungiert als Verkaufsleiterin darf dem Personal Arbeitsanweisungen geben. Sie sichert sich jedoch bei vielen Entscheidungen
Vertritt der Betriebsrat auch Scheinselbständige?
ÄlterBei uns in einer gGmbH wurde jahrelang auch mit Honorakräften gearbeitet, nun zeigt sich, dass es sich dabei wohl um Scheinselbständigkeit handelt. Es soll nun z.T. auf feste Stellen umgestellt werden
Was tun, wenn keine Probleme vorliegen - Was sollen wir als JAV tun, wenn uns keiner seine Probleme/Wünsche/Anträge mitteilt?
ÄlterSind als 3er-JAV seit ca. einem halben Jahr im Amt. Vorher gab's bei uns noch keine. Bisher hatten wir so gut wie nichts zu tun. Zu den Neueinstellungen für die Azubis 2008 haben wir unser ok gegeben
Ausbeutung von Azubis
ÄlterWie kann man diesen Azubis helfen? Die Frage ist - es sind eigentlich mehrere Fragen: Welche Möglichkeiten haben Azubis über 18 Jahre, in einem kleinen Betrieb ohne BR, von denen regelmäßig verl
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac