Hallo,

zur Lage: in unserem Betrieb sind 50% der AN sogenannte ordentliche Mitarbeiter und 50% der AN sogenannte 'Rechnungsschreiber'.
bei einer Anhörung vor Gericht wurde bei einem dieser 'Rechnungsschreiber' (dem zuvor grundlos die Weiterführung seines Arbeitsverhältnisses untersagt wurde) festgestellt, dass er in Scheinselbständigkeit eingestellt war, da er nur unter Weisung arbeiten durfte und nicht frei Arbeitszeit und Arbeitsort wählen durfte. In Einigung und mit einer Verschwiegenheitsklausel in dieser Einigung mit dem AG, verließ der Mitarbeiter jedoch den Betrieb.
Meine Fragen: Inwieweit ist der BR mit verantwortlich für die 50% 'Rechnungsschreiber' in unserem Betrieb? Kann der BR sich auf das Ergebnis der Anhörung vor Gericht beziehen und darauf bestehen, dass alle Mitarbeiter im Betrieb eigentlich ordentliche Mitarbeiter sind?