Erstellt am 18.10.2006 um 21:11 Uhr von Heini
Es ist ausreichend wenn die Sitzungsniederschrift vom Betriebsratsvorsitzenden und einem Betriebsratsmitglied unterschrieben wird.
Erstellt am 18.10.2006 um 21:50 Uhr von Kölner
@Heini
Muss eine Sitzungniederschrift in der nachfolgenden BR-Sitzung nicht mehr vom Gremium genehmigt werden?
Ich habe demnach eine "a.A. als Heini" und sehe mich mit Fitting, Richardi und ErfK eher d'accord.
Erstellt am 18.10.2006 um 22:23 Uhr von Heini
§ 34 BetrVG
Sitzungsniederschrift
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.
(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Erstellt am 18.10.2006 um 22:31 Uhr von Kölner
@Heini
Und die Kommentarmeinung ist Dir unwichtig?
@marion
Einwendungen gegen das Protokoll können allerdings "zeitnah" dennoch getätigt werden - dazu dient in der Regel dann die Verabschiedung der Sitzungsniederschrift.
Erstellt am 18.10.2006 um 22:47 Uhr von Fayence
Kölner,
ich vermute langsam aber sicher, dass Heini auf überhaupt keine Kommentierung zurückgreifen kann!
Erstellt am 18.10.2006 um 23:04 Uhr von Ramses II
Och Fayence,
ich überlege doch schon seit Wochen ob die in Kommentierungen häufig benutzte Abkürzung "h. M." vielleicht nicht doch "heini Müller" heißen könnte...
Erstellt am 18.10.2006 um 23:10 Uhr von Heini
Es steht im Gesetz wie mit einer Sitzungsniederschrift zu verfahren ist.
Mehr kann man machen, muß es aber nicht.
So ist es eben, da helfen auch keine Kommentare.
Erstellt am 18.10.2006 um 23:34 Uhr von Fayence
Ramses II,
es tut mir ehrlich und aufrichtig leid, wenn ich Deine Gedankengänge durchkreuzt haben sollte...
Erstellt am 18.10.2006 um 23:36 Uhr von Fayence
Heini,
wie möchtest Du den §34 Abs. 1 denn bei einem 1köpfigen BR ausgelegt haben???
Erstellt am 19.10.2006 um 00:00 Uhr von Heini
Fayence,
deine Logik ist verblüffend.
Ein kleines Zitat gefällig:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Konrad Adenauer
05.01.1876 - 19.04.1967
1. Bundeskanzler von Deutschland
Erstellt am 19.10.2006 um 00:08 Uhr von Kölner
@Heini
Es ist aber auch wirklich schwierig, Dich zu mögen. Besonders wenn Du ein solches Abbild von einem Schildträger bist...
http://vlado-do.de/about/dagegen.gif
Erstellt am 19.10.2006 um 00:19 Uhr von Heini
@Kölner,
niedlicher Schilderträger.
Das war alles?? Von deine beiden Kumpels kommt doch sicherlich noch etwas, oder??
Entäuscht mich nicht.
Erstellt am 19.10.2006 um 09:45 Uhr von Fayence
Heini,
was hältst Du denn davon, meine Frage zu beantworten? Immerhin steht im Gesetz doch alles...
P.S.
Habe auch ein nettes Zitat für Dich... ;-)
Weißes erkennt man besser, wenn man Schwarzes dagegen hält.
Martin Luther, (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator