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Beschlussfassung

S
Sisa
Apr 2019 bearbeitet

Sind Beschlüsse, welche der stellvertr. BRV geschlossen hat rechtsgültig (BRV war im Urlaub, Ersatzm. war geladen) ?

420011

Community-Antworten (11)

EC
El comandante

26.04.2019 um 09:48 Uhr

Das gesamte Gremium beschließt BVs und nicht der Stellvertretende BRV alleine!!!!! Ist ja keine Diktatur!!!!

W
wdliss

26.04.2019 um 09:57 Uhr

Die Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses ist nicht abhängig von der Anwesenheit des BRV oder seines Stellvertreters.

N
nicoline

26.04.2019 um 11:05 Uhr

Ein Beschluss ist rechtsgültig wenn:

  1. korrekte Ladung erfolgt ist
  2. Korrekte Tagesordnung erstellt wurde
  3. Der Betriebsrat beschlussfähig ist Wie schon erwähnt beschließt DAS GREMIUM, nicht der/die BRV oder sein/e Stellvertretung.
C
celestro

26.04.2019 um 13:17 Uhr

@El comandante

Von einer BV lese ich weit und breit nichts.

@Sisa

Wenn der BRV im Urlaub war, dann wird der stellvertretende BRV in dieser Zeit quasi zum BRV. Und genau dafür ist die Konstruktion mit dem Stellvertreter da.

EC
El comandante

26.04.2019 um 14:35 Uhr

@sisa sorry meinte natürlich Beschlüsse ??

S
Sisa

26.04.2019 um 14:55 Uhr

@El comandante Natürlich das Gremium. Habe mich falsch ausgedrückt. Wir, das Gremium hatten Beschlüsse gefasst, während der Abwesenheit des BRV wegen Urlaub. Er, der BRV, hat dem Gremium, aber besonders mir dem stellvertr BRV, Vorwürfe gemacht, es wäre nicht rechtens, was ich/wir getan haben.

B
Betriebsratsbär

26.04.2019 um 15:24 Uhr

Hallo Sisa, dann schickt euren BRV mal ganz schnell auf ein Grundlagenseminar, damit er lehrt, wie Beschlüsse in eime Betriebsrat gefasst werden und diese niemals nur von einer Person abhängen.

C
celestro

26.04.2019 um 15:34 Uhr

"aber besonders mir dem stellvertr BRV, Vorwürfe gemacht, es wäre nicht rechtens, was ich/wir getan haben."

dann wäre es gut zu wissen, wie genau der Vorwurf aussieht. Wenn Du korrekt zur Sitzung geladen hast, die TO rechtzeitig raus geschickt wurde und Ihr im Moment der Beschlussfassung auch beschlussfähig wart, dürfte wohl alles in Ordnung sein. Geht es um eine Sache, die der BRV "schlecht findet", wo er also "dagegen" gewesen wäre?

S
Sisa

26.04.2019 um 16:12 Uhr

Sein Vorwurf ist "Es ist nichts rechtens" die Beschlüsse, welche wir gefasst haben. Ich der, stellv BRV, darf das nicht :D Ich weiss, das der BRV nicht im Recht ist betr.verf.gesetz §26 (2). Wollte es durch eure Kommentare bekräftigen und es ihm Vorlegen.

N
nicoline

26.04.2019 um 17:31 Uhr

Sisa Bevor du ihm das BetrVG mit dem entsprechenden Paragraphen vorlegst, frag ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage seiner Aussage.

S
Sisa

26.04.2019 um 17:40 Uhr

Vielen Dank. Das werde ich tun.

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