Erstellt am 26.04.2019 um 07:48 Uhr von El comandante
Das gesamte Gremium beschließt BVs und nicht der Stellvertretende BRV alleine!!!!!
Ist ja keine Diktatur!!!!
Erstellt am 26.04.2019 um 07:57 Uhr von wdliss
Die Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses ist nicht abhängig von der Anwesenheit des BRV oder seines Stellvertreters.
Erstellt am 26.04.2019 um 09:05 Uhr von nicoline
Ein Beschluss ist rechtsgültig wenn:
1. korrekte Ladung erfolgt ist
2. Korrekte Tagesordnung erstellt wurde
3. Der Betriebsrat beschlussfähig ist
Wie schon erwähnt beschließt DAS GREMIUM, nicht der/die BRV oder sein/e Stellvertretung.
Erstellt am 26.04.2019 um 11:17 Uhr von celestro
@El comandante
Von einer BV lese ich weit und breit nichts.
@Sisa
Wenn der BRV im Urlaub war, dann wird der stellvertretende BRV in dieser Zeit quasi zum BRV. Und genau dafür ist die Konstruktion mit dem Stellvertreter da.
Erstellt am 26.04.2019 um 12:35 Uhr von El comandante
@sisa sorry meinte natürlich Beschlüsse ??
Erstellt am 26.04.2019 um 12:55 Uhr von Sisa
@El comandante Natürlich das Gremium. Habe mich falsch ausgedrückt. Wir, das Gremium hatten Beschlüsse gefasst, während der Abwesenheit des BRV wegen Urlaub. Er, der BRV, hat dem Gremium, aber besonders mir dem stellvertr BRV, Vorwürfe gemacht, es wäre nicht rechtens, was ich/wir getan haben.
Erstellt am 26.04.2019 um 13:24 Uhr von Betriebsratsbär
Hallo Sisa,
dann schickt euren BRV mal ganz schnell auf ein Grundlagenseminar, damit er lehrt, wie Beschlüsse in eime Betriebsrat gefasst werden und diese niemals nur von einer Person abhängen.
Erstellt am 26.04.2019 um 13:34 Uhr von celestro
"aber besonders mir dem stellvertr BRV, Vorwürfe gemacht, es wäre nicht rechtens, was ich/wir getan haben."
dann wäre es gut zu wissen, wie genau der Vorwurf aussieht. Wenn Du korrekt zur Sitzung geladen hast, die TO rechtzeitig raus geschickt wurde und Ihr im Moment der Beschlussfassung auch beschlussfähig wart, dürfte wohl alles in Ordnung sein. Geht es um eine Sache, die der BRV "schlecht findet", wo er also "dagegen" gewesen wäre?
Erstellt am 26.04.2019 um 14:12 Uhr von Sisa
Sein Vorwurf ist "Es ist nichts rechtens" die Beschlüsse, welche wir gefasst haben. Ich der, stellv BRV, darf das nicht :D
Ich weiss, das der BRV nicht im Recht ist betr.verf.gesetz §26 (2).
Wollte es durch eure Kommentare bekräftigen und es ihm Vorlegen.
Erstellt am 26.04.2019 um 15:31 Uhr von nicoline
Sisa
Bevor du ihm das BetrVG mit dem entsprechenden Paragraphen vorlegst, frag ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage seiner Aussage.
Erstellt am 26.04.2019 um 15:40 Uhr von Sisa
Vielen Dank. Das werde ich tun.