Erstellt am 06.12.2018 um 14:46 Uhr von Wolle47
Hat euer Vorsitzender keine Schulung besucht oder wie kommt er auf so seltsame sachen?
Ganz klar ist der Antrag abgelehnt.
Erstellt am 06.12.2018 um 14:49 Uhr von takkus
Zittat: "....bin ich mir Eigentlich sicher das der Beschluss abgelehnt ist und ich weiterhin Mitglied des Ausschusses bin!"-> yo, so ist es.
Mal aus Neugier: "Ich bin nun schon eine ganze weile im BR obwohl ich mir die letzten 8 Jahre eine Auszeit genommen hatte..." -> ???
Erstellt am 06.12.2018 um 15:42 Uhr von celestro
Wie lautete denn überhaupt der Beschluss ? "Wer ist dafür, daß Person XYZ im Ausschuss bleibt ?" ^^
Wichtig wäre natürlich ... haben sich 3 Personen enthalten (also an der Beschlussfassung mitgewirkt) oder haben Sie an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. Dann wäre das Ergebnis 4:2 und der Beschluss "durch".
Erstellt am 07.12.2018 um 07:18 Uhr von Erbsenzähler
@Celestro
Das stimmt leider nicht. Es müssen mehr als die Hälfte der Anwesenden mit Ja-Stimmen. Also ist der Antrag - hier kommt es auf die Formulierung an - abgelehnt!
Erstellt am 07.12.2018 um 07:24 Uhr von kratzbürste
Ja - aber Celestro meint den oft übersehenen Trick zu erklären, dass man an einer Abstimmung nicht teilnimmt. Aber davon gehe ich hier mal nicht aus.
Warum will man dich denn los werden?
Erstellt am 07.12.2018 um 09:32 Uhr von celestro
"Es müssen mehr als die Hälfte der Anwesenden mit Ja-Stimmen."
Das ist Mumpitz, Sorry ! Wie Kratzbürste schon richtig bemerkt hat, ist die Zahl der teilnehmenden an der Beschlussfassung wichtig. Wieviele Personen anwesend sind, ist völlig schnuppe.
P.S. Die SBV könnte ja z.B. auch anwesend sein ... ;-)))
Erstellt am 07.12.2018 um 09:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Das ist Mumpitz, Sorry !"
Immerhin hat diesen Mumpitz auch der Gesetzgeber (allerdings etwas sorgfältiger formuliert) in den Gesetzestext geschrieben:
"Betriebsverfassungsgesetz § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt."
Erstellt am 07.12.2018 um 10:09 Uhr von celestro
ändert nichts daran, dass ein geschultes Mitglied wissen sollte, dass die Zahl der an der Beschlussfassung teilnehmenden relevant ist.
Oder wie sagte mir ein RA mal so schön ... man müßte eine Menge Gesetzestexte ändern ... es macht nur keiner.
Erstellt am 07.12.2018 um 10:15 Uhr von nicoline
Wie wurden denn die Mitglieder dieses Ausschusses gewählt? Mehrheits- oder Verhältniswahl?