Erstellt am 15.12.2013 um 12:09 Uhr von Rattle
Hallo,
der freie tag muss nicht verschoben werden, dafür sind ersatzmitglieder da.
MFG
Erstellt am 15.12.2013 um 12:12 Uhr von Kölner
Sehr gute Antwort, Rattle. Und so wahr! Aber ich bin mir sicher, dass das einige anders sehen werden...
Erstellt am 15.12.2013 um 12:25 Uhr von Hartmut
Hallo Katzenohr, um deine Frage beantworten zu können, ist es notwendig zu wissen, wie viele Mitglieder euer BR hat. (Du sprichst von einem "dritten Mitglied", aber das heißt für mich noch nicht, dass es nur drei sind.)
Damit ihr beschlussfähig seid, muss mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend sein (§33 Abs. 2 BetrVG). Wenn ihr also, mal angenommen, einen 3er BR habt, und alle 3 BRM sind zugegen (der BRV, die SBRV, ein EBRM), dann sehe ich da kein Problem
Erstellt am 15.12.2013 um 12:30 Uhr von Snooker
Hartmut
Mach aus einem Fahrrad nicht gleich wieder ein Motorrad. Rattle´s Antwort ist Komplett und gut isses.
Erstellt am 15.12.2013 um 12:31 Uhr von Katzenohr
@ Hartmut wir sind ein 5er BR aber 2 sind langzeitkrank und so ist ein Ersatzmitglied nachgerückt.
Erstellt am 15.12.2013 um 12:49 Uhr von Hartmut
Hallo Katzenohr, ach jetzt verstehe ich, du warst besorgt, ob ein EBRM genauso zählt (für die Anwesenheit) wie das BRM, das es vertritt. Ja, das ist so. Alles gut, da 3 > (5/2).
@Snooker - ;))
Erstellt am 15.12.2013 um 19:42 Uhr von AlterHase
Sorry, aber der Einzige, der hier recht hat, ist Kölner!
Bitte alle anderen einmal die Kommentare entstauben, nicht nur durchblättern und neu nachdenken……
Erstellt am 15.12.2013 um 19:51 Uhr von Fassungsloser
Jo, genau……
Setze ich als BRV die Sitzungen halt immer zu Zeiten an, wo ich der einzige im Hause bin. Da ich ja auch als einzelner Geschäftsfähig bin, kann ich dann ja alles allein entscheiden……
Lieve Jungs……ihr solltet nicht immer so heiß Baden……
Erstellt am 15.12.2013 um 20:23 Uhr von Nubbel
jetzt verstehe ich worüber du fassungslos bist, über deine eigene ahnungslosigkeit
kölner hat recht
Erstellt am 16.12.2013 um 21:28 Uhr von Fassungsloser
Jo…….habe auch nichts anderes behauptet. Im Gegenteil.
Das setzt allerdings voraus, dass man gelesenes auch verstehen muss.
Hier scheint ein Nubbel leider aktuell ein Problem zu haben…….
Erstellt am 17.12.2013 um 22:50 Uhr von Hoppel
@ Katzenohr
Wenn ein BRM seinen "freien Tag" hat, nehme ich an, dass es sich dabei nicht um Urlaub handelt.
Ein solches "Schichtfrei" stellt KEINEN Verhinderungsgrund dar und ein Ersatzmitglied darf überhaupt nicht geladen werden.
In einem solchen Fall kommt dann tatsächlich mal der § 37 Abs.3 BetrVG zur Anwendung. Das BRM muss an der Sitzung teilnehmen und kann dafür einen Freizeitausgleich verlangen.
Auch muss der AG in diesem Fall die Kosten für die An- und Rückreise zum Wohnort tragen!
Erstellt am 17.12.2013 um 23:06 Uhr von nicoline
*Ein solches "Schichtfrei" stellt KEINEN Verhinderungsgrund dar und ein Ersatzmitglied darf überhaupt nicht geladen werden.*
Meine Güte, immer und immer und immer wieder die gleiche Diskussion.
Ein BRM ist lt. BAG "NICHT GEZWUNGEN" sich durch ein EBRM vetreten zu lassen, wenn es frei hat. Im Umkehrschluss kann es sich aber vetrtreten lassen, wenn es ihm unzumutbar ist, an seinem freien Tag zur Sitzung zu kommen. Z.B. weil die Oma 90. Geb. hat, man einen lang geplanten Familienausflug machen möchte, Kindergeburtstag stattfinden soll, oder, ich ausgerechnet an dem Tag mal faul auf dem Sofa liegen, entspannen und Burn Out Prävention betreiben möchte. Wer genau entscheidet, was für mich zumutbar oder nicht zumutbar ist, wenn ich mal mit einem freien Tag eingeplant bin, an dem Tag, wo die Sitzung stattfindet. "MEIN FREI GEHÖRT MIR" das muss auch mal für BRM gelten können, genau wie für alle Beschäftigten, für die wir als BR das immer und immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen!