Erstellt am 27.09.2006 um 21:58 Uhr von Fayence
Stehen die nächsten Gehaltsrunden vor der Tür? Oder warum wollen plötzlich so BRs von Ihrem Recht auf Einsicht in die Bruttolohnlisten nehmen??
Däubler, 10. Aufl., § 80 BetrVG, RN 144
Streitigkeiten zwischen AG und BR über die Zurverfügungstellung von Unterlagen und über das Einblicksrecht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten entscheidet ds ArbG im Beschlussverfahren (§§2a, 80ff. ArbGG)
Ggf. kann die Vorlage von Unterlagen auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt... werden.
Die Zwangsvollstreckung, z.B. zur Einblicknahme in die Listen über Bruttoentgelte, kann nach § 888 ZPO betrieben werden.
Die weiteren Paragraphen erspare ich mir, z.B. in Bezug auf "Behinderung der BR-Arbeit"!
Vielleicht macht Ihr Eurem AG noch einmal klar, wie es um Eure Möglichkeiten bzgl. der Durchsetzung Eures Anspruchs bestellt ist...
Erstellt am 27.09.2006 um 22:04 Uhr von Heini
Wenn der GF das nicht will, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Einsichtsrecht in die Bruttolohnliste hat nicht der gesamte BR sondern der Vors. oder ein sonstiges vom BR bestimmtes BR Mitgl.. Bei einer Betriebsratsgröße ab 9 BR Mitgl. Ist der Betriebsausschuss zuständig.
Zum Thema Einsicht in die Bruttolohnliste guckst Du hier:
www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/bruttolohnliste.php
Erstellt am 27.09.2006 um 22:14 Uhr von Fayence
Heini,
bist Du eigentlich ein sehr streitbarer Mensch?
Erstellt am 28.09.2006 um 19:24 Uhr von Wüstenfuchs
Vielen Dank erstmal für die Antworten! Wir werden uns beraten, wie wir weiterhin verfahren werden.