Hallo zusammen,

wir haben im Gremium die Einsicht in die Lohn,- und Gehaltslisten beschlossen. Soweit dürfte darin kein Problem bestehen da dieses Recht ja im BetrVG verankert ist. Nunmehr besteht aber unser BR erst knapp 14 Monate ( vorher war keiner vorhanden, da Betriebsneugründung und im ersten Jahr kein BR ). Ist es dennoch möglich, das wir auch die Einsicht in die Lohn,- und Gehaltslisten vor unserer Gründungszeit bekommen ? Muss der AG uns auch die Listen vorlegen, von Mitarbeitern die bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind ? Da wir auch eine gewisse Anzahl an Zeitarbeitnehmern beschäftigen ( wir haben ja ständig saisonale Schwankungen, hüstel :-) ), würden wir auch gerne diese abrechnungsrelevanten Listen einsehen, diese haben sicherlich nichts mit den Lohn,- und Gehaltslisten zu tun, können aber sicher eine Menge Aufschluss über die Gesamt `` Personalkosten `` geben. Darf der AG diese Einsicht verbieten ?

Ziemlich viele Fragen, aber bei den guten Antworten die ich bis dato hier gelesen habe, denk ich das sicher auch mir geholfen werden kann.

Besten Dank

Danke für die ersten Antworten, aber bevor hier Missverständnisse aufkommen, unser BRV ( wir sind ein BR mit 5 Mitgliedern ) ist für die Einsicht delegiert. Diese Fakten sind uns bekannt und werden auch so gehandhabt. Uns geht es aber mehr darum, in welchem Umfang die Einsicht beantragt werden kann, also Listen vor unserer Amtszeit, Leiharbeiter, ausgeschiedene Mitarbeiter. Hier ist das BetrVG leider nicht ganz aussagekräftig.

Danke